Sommerzeit bedeutet Pilzsaison. Obwohl die Hauptsaison erst im August beginnt, sind bereits jetzt die ersten Pilzsammlerinnen und Pilzsammler in den Wäldern unterwegs. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten einige Grundregeln beachtet werden.
Sammelverbot und Schonzeit
Generell besteht im Kanton Schwyz eine Mengenbeschränkung für das Sammeln von Pilzen: Eine Person darf pro Tag nicht mehr als 2 kg Pilze sammeln, Morcheln nicht mehr als 1 kg. Ausserdem sind organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von Pilzen untersagt. Seit 2010 existieren im Kanton Schwyz keine Pilzschontage mehr. Nur dem Sammler bekannte Pilzarten pflücken. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten. Parasitäre und für Pflanzen schädliche Pilze wie der Hallimasch sind von den Schutzbestimmungen ausgeschlossen.
Nicht nur im Wald gibt es Pilze. Wer auf Wiesen und Feldern Pilze sieht, sollte daran denken, dass es sich um privates Kulturland handelt, auch wenn dieses nicht eingezäunt ist. Ungefragt sollten hier keine Pilze gepflückt werden.
In den kantonalen Pflanzenschutzreservaten, in den Naturschutzgebieten Schwantenau, Roblosen, Breitried, Schützenried, Oberer Sihlsee, Allmig sowie in den Naturschutzzonen der Naturschutzgebiete Lauerzersee-Sägel-Schutt, Bätzimatt, Nuoler Ried und Frauenwinkel dürfen keine Pilze gepflückt werden.