Freistehend thront das Restaurant Feusisgarten über dem Zürichsee. Wer dort speist oder etwas trinkt, kann eine schöne Aussicht geniessen. Soll es nach den Gesuchstellern für ein Multi-Resort gehen, wäre die Idylle schon bald vorbei. Arztpraxen, Rehazentrum, Seminarräume, Co-Working, Büros, Restaurants, Ladengeschäfte, Wellness-Bereich, Hotelzimmer und rund 18 Wohnungen als Erstwohnsitz sollen gebaut werden.
Kein Wunschkonzert
Dagegen wehren sich zehn Einsprecher. Direktbetroffene, die viele Mängel im Gestaltungsplan sehen. Die Gesuchstellerin veranstalte ein Wunschkonzert und wolle mit «eigenen Sonderbauvorschriften die gültigen Rechtsvorgaben und Planungsgrundsätze aushebeln», schreiben sie. Und sie verlangen, dass der Gemeinderat das Gesuch ablehnt und Leitlinien für eine verbesserte Eingabe vorgibt. Unter anderem sollen sämtliche Gebäudemasse von Erweiterungsbauten auf maximal zwei Drittel des bisherigen Hauptbaus beschränkt werden. Grenzabstände müssten mindestens drei Meter oder die Hälfte der Gebäudehöhe betragen. Architektonische Elemente wie Farbe, Material und Schrägdach seien vom Restaurant Feusisgarten zu übernehmen. Zudem verlangen sie Nachweise der Umzonung, Hangsicherung und Entwässerung des Strassenraums. Veränderte Wasserrechte und -pflichten im Grundbuch vorab festgeschrieben werden. Der «Feusisgarten» solle per Vereinbarungen an den ÖV angebunden werden – denn es sei mit vermehrten Verkehrsaufkommen zu rechnen.