Die dreifache Mutter, die in der Grenzregion zu Luxemburg wohnt, wurde des Diebstahls, der Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs beschuldigt. Da sie der deutschen Sprache nur bedingt mächtig ist, wurde eine Dolmetscherin aus Dübendorf aufgeboten. Die 27-jährige Angeklagte muss sich für zwei Einbruchdiebstähle verantworten. Da sich einer davon in Galgenen ereignet hat, eröffnete der Vizegerichtspräsident im Dreiergremium die Verhandlung in Lachen.
Über Hintereingang eingestiegen
Die besagte Tat liegt schon sechs Jahre zurück. Das Verfahren ist zwischenzeitlich sistiert, da die mutmassliche Diebin lange nicht auffindbar war. Daher wurde sie zur Fahndung ausgeschrieben. Die Bemühungen zeigten Früchte: Sie wurde daraufhin im Welschland aufgegriffen und in Untersuchungshaft gesteckt. Die Beschuldigte gab zu, dass sie sich in der Märchler Gemeinde über das unverschlossene Trenntor unbefugten Zutritt zu einer Liegenschaft verschafft hatte. Der Hauseigentümer war offenbar nicht gerade vorsichtig, denn die Hintereingangstür war ebenfalls unverschlossen. In der Wohnung angelangt, hatte sie in einer Tasche eine Hunderternote und ein «Zwanzigernötli » gefunden und eingesteckt.
Das Geld wurde im Nachgang bei ihrer Komplizin gefunden. Dies bestritt die Beschuldigte alles nicht. Als Grund für den Diebstahl gab sie an, dass sie kein Geld mehr gehabt hätte, um wieder nach Frankreich zurückzukehren. «Ich bereue das, was ich gemacht habe», sagte sie vor Gericht.
Zweiter Fall strittig
Die zweite Tat trug sich wenige Tage vor dem Einbruch in Galgenen zu. Die Beschuldigte soll nämlich in der Stadt Zürich ihr Unwesen getrieben haben. Eine von der Staatsanwaltschaft erstellte «Inventarliste» ergibt Aufschluss über das Diebesgut: Darunter befanden sich unter anderem mehrere Flaschen Whisky und Wein, ein Fahrtenschreiber und ein Samsonite- Koffer. Weiter wurden auch diverse Herrenjacken der Marken Armani, Canada Goose und Woolrich gestohlen. Als wäre das nicht schon genug, wurden bei der Diebestour auch zwei Sturmgewehre eingepackt.
Ganz im Gegensatz zu ihrem Diebstahl in Galgenen, den sie damit begründet, dass sie «jung und dumm» gewesen sei und kein Geld gehabt habe, streitet die Frau ab, sich in Zürich bereichert zu haben. Die Ermittler mussten sich eines DNA-Beweises behelfen, da im Keller des bestohlenen Ehepaars keine Kamera installiert gewesen war. Der Richter fragte die mutmassliche Täterin deshalb, wie sie sich erklären könne, dass an der aufgerissenen Schachtel, wo die gestohlenen Getränke drin lagerten, ihre DNA gefunden wurde.
Plot-Twist und Fortsetzung folgt
Kurz bevor der Richter zu den Plädoyers der Staatsanwältin und des amtlichen Verteidigers überleitete, stellte Letzterer einen Beweismittelantrag. Er zweifelte die Glaubhaftigkeit des Kurzberichts an, der sich zum DNA-Beweis äussert. Aus diesem geht hervor, dass das Asservat mit der DNA der Beschuldigten übereinstimmt. Der Rechtsverteidiger verlangte vom Gericht ein Gutachten, um herauszufinden, wie wahrscheinlich ein Transfer der DNA über eine Drittperson sei. Die Staatsanwältin replizierte, dass eindeutig und unzweifelhaft ein «DNA-Hit» vorliege, der perfekt auf die Beschuldigte passe.
Da der Richter unüberwindbare Zweifel an der Schuld der Beschuldigten hatte, was die Tat in Zürich betrifft, hiess er den Beweismittelantrag gut. Man müsse ein neues Gutachten einholen, sonst könne man nicht weitermachen. Unverrichteter Dinge schloss der Richter die Verhandlung. Das Verfahren werde später fortgesetzt.