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12.07.2024
08.07.2024 09:03 Uhr

Was ist eigentlich ein «Hausservice» der Post?

Pöstlerinnen und Pöstler holen unter Umständen auch Briefe und Pakete ab und bringen Briefmarken vorbei.
Pöstlerinnen und Pöstler holen unter Umständen auch Briefe und Pakete ab und bringen Briefmarken vorbei. Bild: Schweizerische Post
Die Post plante weitere 170 Filialen zu schliessen. Künftig soll das Dörflädeli einspringen oder allenfalls ein sogenannter Hausservice genutzt werden können. Was ist das eigentlich? Und wer hat Anspruch darauf?

Die Schweizerische Post schliesst in den nächsten vier Jahren rund 170 weitere eigenbetriebene Filialen. Damit wird sie 2028 noch ein Netz mit 600 Poststellen und 2000 bedienten Standorten führen (wir berichteten). Doch was tun, wenn es im Dorf kein Lädeli gibt, das die Postdienstleistungen übernehmen möchte? Die Antwort heisst Hausservice. Damit können die Kundinnen und Kunden ihre Postgeschäfte wie Briefmarken kaufen, Pakete versenden oder Einzahlungen tätigen, direkt an der Haustüre erledigen, wie die Post in ihrem Blog schreibt.

Anspruch hat, wer im Hausservice-Gebiet wohnt

Das Hausservice-Gebiet definiert die Post. Das sind in der Regel Gebiete, in denen es keine posteigene Filiale oder Filiale mit Partner (zum Beispiel das Dorflädeli) gibt. Rund 800 000 Personen sind in der Schweiz davon betroffen. In Ausserschwyz sind dies beispielsweise Innerthal, Schübelbach, Bäch und Feusisberg.

In der Postverordnung steht, dass die Zugangspunkte zu den Postdiensten für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Minuten zu Fuss oder per öV erreichbar sein müssen. Bietet die Post in einem Gebiet einen Hausservice an, dann verlängert sich diese Zeitspanne auf 30 Minuten.   

Anmeldung ist nicht nötig

Wer in einem Hausservice-Gebiet wohnt oder dahin umzieht, wird von der Post benachrichtigt. Man muss sich also nicht selber anmelden.

Leistung online oder telefonisch bestellen

Wer eine Postdientleistung an der Haustüre wünscht und in einem Hausservice-Gebiet wohnt, kann mit dem Bestellstift, auf der Website der Post, via Post-App oder telefonisch beim Contact Center eine Dienstleistung bestellen. Wer dies vor 7.30 Uhr tut, kann am selben Tag noch Besuch von der Pöstlerin oder dem Pöstler erwarten. Diese nehmen dann Briefe, Pakete und sogar Bargeld an der Haustüre oder über den Briefkasten entgegen. Bestellte Waren wie Briefmarken und Quittungen für Einzahlungen erhält man dann spätestens auf der nächsten Zustelltour.

Geldgeschäfte an der Haustür auch mit Dorflädeli-Post möglich

Filialen mit Partnern gewähren nur Bargeldbezüge bis 500 Franken. Einzahlungen sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Wer an einem Ort wohnt, wo es weit und breit keine posteigene Filiale gibt, kann darum Einzahlungen direkt bei den Pöstlerinnen und Pöstlern tätigen und auch Bargeld beziehen. Wie das funktioniert, erfährt man im Contact Center der Post oder bei einer posteigenen Filiale – wenn man mal an einer vorbeikommt.

 

 

Redaktion March24 & Höfe 24