Als sich 2020 ein Mann und eine Schwyzer Hotelbetreiberin über Facebook kennenlernten, entwickelte sich daraus eine Liebesbeziehung. Doch der Mann hatte es vor allem auf das Geld der Frau abgesehen und bestahl sie immer wieder.
Urteil bleibt bestehen
Vom Schwyzer Kantonsgericht wurde er dafür zu einer Gesamtfreiheiststrafe von 32 Monaten sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 90 Franken sowie zu einer Busse von 360 Franken verurteilt. Von einer Landesverweisung des ausländischen Staatsbürgers sah das Gericht ab.
Gegen das Urteil wollte er nun vor Bundesgericht vorgehen – erfolglos. Seine Beschwerde wurde abgeschmettert, und ihm wurden die Gerichtskosten von 3000 Franken auferlegt.
Urteil: 6B_226/2024 vom 13. Mai 2024