In seiner April-Session debattierte der Urner Landrat über die Volksschulverordnung. Zu Diskutieren gab unter anderem ein Artikel über zusätzliche Ressourcen für einklassige Abteilungen ab einer Grösse von 21 Schülerinnen und Schülern sowie zwei- und mehrklassige Abteilungen ab einer Grösse von 19 Schülern. Die SVP-Fraktion beantragte, im Artikel eine Kann- statt eine Muss-Formulierung einzubauen. Der Landrat folgte dem Antrag.
Laut Lur hätte der Kanton mit einer Muss-Formulierung künftig auch ein Drittel der Mehrkosten, die in den Gemeinden entstehen, bezahlen müssen. Nun hätten die Gemeinden die Kosten alleine zu tragen. «Dieser Entscheid des Landrats ist in hohem Masse unfair, denn die Volksschule ist seit jeher eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden», so das Referendumskomitee.