Beim zweiten Teil der kantonalen Vorlage geht es darum, ob die Debatten des Schwyzer Kantonsrates künftig in einem Livestream online übertragen werden sollen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Livestream:
Weshalb braucht es einen «Livestream-Paragrafen»?
Da während der Covid-19- Pandemie keine Besucher an die Kantonsratssitzungen im MythenForum in Schwyz zugelassen waren, wurde eine von «March- Anzeiger», «Höfner Volksblatt» und «Bote der Urschweiz» initiierter Livestream ausnahmsweise zugelassen. Eine Rechtsgrundlage dafür gab es nicht. Nach der Rückkehr in den Kantonsratssaal sprach sich in einer Umfrage eine Mehrheit des Kantonsrates dafür aus, den Livestream weiterzuführen. Und dafür braucht es eine Rechtsgrundlage.
Muss der Kantonsratssaal zum TV-Studio umgebaut werden?
Die bestehende Akustik- und Abstimmungsanlage erfüllt die Anforderungen des Livestreams. Es muss jedoch eine leistungsfähigere Hardware eingebaut werden. Die einmaligen Installationskosten belaufen sich auf rund 80'000 Franken und die jährlich wiederkehrenden Betriebskosten werden mit 15 000 Franken angegeben.
Was sagen Befürworter und Gegner?
Während die Massnahmen für die Aufrechterhaltung in ausserordentlichen Lagen in der Kantonsratsdebatte unbestritten waren, scheiden sich beim Livestream die Geister. Die Befürworter heben hervor, dass die Arbeit des Kantonsrates dadurch für die Bevölkerung transparenter wird. Die Gegner befürchten eine Abnahme der Effizienz des Ratsbetriebes und monieren, dass der Aufwand einem eher mässigen Nutzen gegenübersteht.