Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zur Invalidenversicherung (IV) werden bedarfsgerecht an Personen ausbezahlt, die eine Rente von einer der obigen Versicherungen beziehen. Ist das anrechenbare Einkommen tiefer als die Ausgaben, so besteht grundsätzlich Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL). Zu den Ausgaben gehören der allgemeine Lebensbedarf, Wohnungskosten und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerbseinkommen. Zwischen Personen, die zu Hause oder Personen, die in einem Heim leben, wird unterschieden.
Gründe für Anstieg der Kosten
Leistungen werden als monatliche Geldleistungen oder als einmalige Zahlungen von Krankheits- oder Behinderungskosten ausbezahlt. Die Ergänzungsleistungen werden vollumfänglich von der öffentlichen Hand aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Die Gesamtausgaben beliefen sich für das Jahr 2023 auf 62,54 Mio. Franken. im Vorjahr waren es noch 59,36 Mio. Franken. Das entspricht einem Anstieg von 5,35 Prozent. Der Bund hat davon 19,74Mio. Fr. (31,6 %) und der Kanton 42,8 Mio. Fr. (68,4 %) übernommen. Seit 2021 übernimmt der Kanton.