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Kanton
14.05.2024

Aufwand für Ergänzungsleistungen zunehmend – Kanton zahlt zwei Drittel

(Symbolbild)
(Symbolbild) Bild: Lisa Maire
Der Kanton Schwyz zahlt 68 Prozent des Aufwands für Ergänzungsleistungen, rund 32 Prozent übernimmt der Bund. Die Gesamtausgaben haben von 59,4 Mio. Fr. auf 62,5 Mio. Fr. zugenommen.

Ergänzungsleistungen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und zur Invalidenversicherung (IV) werden bedarfsgerecht an Personen ausbezahlt, die eine Rente von einer der obigen Versicherungen beziehen. Ist das anrechenbare Einkommen tiefer als die Ausgaben, so besteht grundsätzlich Anrecht auf Ergänzungsleistungen (EL). Zu den Ausgaben gehören der allgemeine Lebensbedarf, Wohnungskosten und Ausgaben im Zusammenhang mit dem Erwerbseinkommen. Zwischen Personen, die zu Hause oder Personen, die in einem Heim leben, wird unterschieden.

Gründe für Anstieg der Kosten

Leistungen werden als monatliche Geldleistungen oder als einmalige Zahlungen von Krankheits- oder Behinderungskosten ausbezahlt. Die Ergänzungsleistungen werden vollumfänglich von der öffentlichen Hand aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. Die Gesamtausgaben beliefen sich für das Jahr 2023 auf 62,54 Mio. Franken. im Vorjahr waren es noch 59,36 Mio. Franken. Das entspricht einem Anstieg von 5,35 Prozent. Der Bund hat davon 19,74Mio. Fr. (31,6 %) und der Kanton 42,8 Mio. Fr. (68,4 %) übernommen. Seit 2021 übernimmt der Kanton.

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Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 13. Mai 2024. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Urs Attinger, Redaktion March24 & Höfe24