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Schübelbach
11.05.2024

Schneise von der Hofweid zum Tostel soll erneuert werden

Südlich von Schübelbach befindet sich das Gebiet der Hofweid (oberer roter Kreis) und des Tostel (unterer roter Kreis), die durch eine Freileitung verbunden sind.
Südlich von Schübelbach befindet sich das Gebiet der Hofweid (oberer roter Kreis) und des Tostel (unterer roter Kreis), die durch eine Freileitung verbunden sind. Bild: Screenshot webgis
In der Gemeinde Schübelbach muss eine Schneise für eine Freileitung in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden. «Besorgte Bürger» schrieben einen anonymen Brief. Die Gemeinde nimmt Stellung.

In einem anonymen Schreiben an das «Höfner Volksblatt» befürchten «besorgte Bürgerinnen und Bürger von Schübelbach», dass eine 20 Meter breite Schneise von der Hofweid zum Tostel für die bestehende Strom-Freileitung den Schutzwald gefährde und damit auch die darunter liegenden Gebiete. Sie regen an, die Freileitung in den Boden zu verlegen. Zudem sei die Bevölkerung nicht über das Vorhaben inforimiert gewesen.

Nur zwölf Meter breit – das Minimum

Die Gemeinde Schübelbach weist auf Anfrage in einer schriftlichen Stellungnahme darauf hin, dass die Waldschneise seit dem Bau der Freileitung bestehe. Dies, um deren sicheren Betrieb zu gewährleisten. Die Schneise werde nur zwölf Meter breit und nicht 20.

Sicherheit nicht gefährdet

Eine Sicherheitslücke im Bannwald bedeute die Schneise nicht, die jetzige Schneise bestehe bereits seit mindestens 30 Jahren und stelle keine Bedrohung für den Bannwald und darunterliegende Gebiete dar. Weiter wurde dieses Vorhaben mit dem Amt für Wald und Natur des Kantons Schwyz abgesprochen.

Verlegung in Boden nicht einfach zu realisieren

Es wäre grundsätzlich denkbar, die Leitung in den Boden zu verlegen, jedoch ist dies aus technischen und finanziellen Gründen nicht ganz einfach zu realisieren, führt die Gemeinde weiter aus.

Öffentliche Ausschreibung nicht nötig

Eine öffentliche Ausschreibung habe nicht stattgefunden. Bis jetzt wurden und werden nur die Verträge (Dienstbarkeiten) mit den Grundeigentümern erneuert. Dies bedarf keiner öffentlichen Ausschreibung, da die Dienstbarkeiten direkt die Bodeneigentümer betreffen.

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Den ganzen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 8. Mai 2024. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Urs Attinger, Redaktion March24 & Höfe24