Immer mehr Schwyzer Gemeinden sind dazu übergegangen, neben der Feuerwehrersatzabgabe auch Feuerwehrbeiträge zu erheben. Letztere erfassen Anlage- und Gebäudeeigentümer, also auch juristische Personen. Diese sind ebenfalls im Notfall auf die Hilfe und Rettung durch die Feuerwehr angewiesen. Damit soll nach dem Verursacherprinzip die Spezialfinanzierung Feuerwehr alimentiert werden. Das funktioniert gut. So sind gemäss regierungsrätlichem Bericht jüngst die Gemeinden Freienbach und Steinerberg sowie der Bezirk Einsiedeln auf ein solches gemischtes Finanzierungssystem umgeschwenkt.
Sachgeschäft zurückgewiesen
Gleiches wollte die Gemeinde Wangen im letzten Spätsommer auch vollziehen. Doch an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung wurde der Gemeinderat zurückgepfiffen, das entsprechende Sachgeschäft zurückgewiesen. Darauf wandten sich die drei Wangner Kantonsräte Christian Holenstein (Mitte), Patrick Schnellmann (SP) und Peter Dobler (SVP) in einer Motion an den Regierungsrat. Sie regten eine Anpassung des kantonalen Feuerschutzgesetzes an, so dass eine verursachergerechte Finanzierung der Spezialfinanzierung Feuerwehr ermöglicht wird und sich somit alle natürlichen, steuerpflichtigen Personen sowie die juristischen Personen bei der Finanzierung der örtlichen Feuerwehr «fair und ausgeglichen beteiligen».
Regierung will sich nicht einmischen
Mit Verweis auf die Gemeindeautonomie will sich der Regierungsrat jedoch hier nicht einmischen. Die Gemeinden hätten entsprechende Möglichkeiten, müssten jedoch selber entscheiden, so der Tenor des Regierungsrates, welcher die Motion dem Kantonsrat zur Ablehnung empfiehlt.