Das Märchler Bezirksgericht hatte kürzlich über den Fall eines 30-jährigen Österreichers zu befinden, der in Altendorf eine Indoor-Hanfanlage betrieb. Laut der Staatsanwaltschaft befand sich unter den Setzlingen auch illegales Hanf mit THC. Vor Gericht behauptete der Angeklagte, sich dessen nicht bewusst gewesen zu sein. Der Anwalt des Angeklagten plädierte für einen Freispruch und stellte sich auf den Standpunkt, dass seinem Mandanten eine Entschädigung ausbezahlt werden müsse, da dieser durch die Beschlagnahme der Hanfblüten eine wirtschaftliche Einbusse von 63500 Franken erlitten habe. Für den Angeklagten gab es lediglich eine bedingte Geldstrafe, eine Entschädigung bekam er aber nicht.
Lachen
30.04.2024
30.04.2024 17:37 Uhr
Indoor-Hanfanlage ausgehoben

Das Bezirksgericht March.
Bild:
zvg
Unter den Hanfstecklingen in einer Indoor-Hanfanlage in Altendorf sollen sich auch solche mit illegalem THC befunden haben. Trotz grossen Aufwands bei den Ermittlungen fiel das Resultat ernüchternd aus.
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