Im Kanton Schwyz ist der bürokratische Aufwand für Ärztinnen und Ärzte gestiegen. Diese sprechen von einer eigentlichen «Gesetzesflut» und wehren sich. Der Hintergrund der Neuregelungen liegt in einer Gesetzesänderung des Bundes. Seit 2022 sind die Kantone für die Erteilung der Zulassung für medizinische Berufe und Einrichtungen zuständig.
Angesprochen auf die Verunsicherung der Ärzteschaft, versucht Amtsvorsteher Ivo Lötscher die Wogen zu glätten.«Auch im Kanton Schwyz gilt wie im Kanton Aargau die Besitzstandswahrung. Bisher zugelassene Leistungserbringer müssen also kein neues Gesuch einreichen», beruhigt er die Gemüter. Es könne aber sein, dass sich eine bestehende Einrichtung über die Jahre verändert habe, zum Beispiel weil eine Firma gegründet wurde. Es sei auch im Interesse des Kantons, das Verfahren für alle so einfach wie möglich auszugestalten.