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Schweiz
10.04.2024

Bundesratsentscheide: Das Wichtigste in Kürze

Bild: zVg
Die Schweiz unterstützt den Wiederaufbau der Ukraine mit fünf Milliarden Franken bis 2035, die Stopfleber- und Pelz-Initiative empfiehlt der Bundesrat zur Ablehnung, Mietzinserhöhungen sollen transparenter werden und die Maximalbeträge für Entschädigungen für Opfer von Straftaten werden ab dem 1. Januar 2025 an die Teuerung angepasst.

Die Schweiz unterstützt den Wiederaufbau in der Ukraine mit 5 Milliarden Franken. Diese Summe soll bis ins Jahr 2036 geflossen sein. In einem ersten Schritt sollen bis ins Jahr 2028 rund 1,5 Milliarden Franken aus der internationalen Zusammenarbeit beantragt werden. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. 

Die entwicklungspolitische Arbeitsgemeinschaft Alliance Sud, in der sich mehrere Schweizer Hilfswerke zusammengeschlossen haben, kritisierte den Entscheid umgehend. Es sei völlig inakzeptabel, dass die 1,5 Milliarden Franken für die erste Tranche vollumfänglich aus dem Budget für die internationale Zusammenarbeit stammen sollen. Die bewährte Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz werde «kurz und klein geschlagen», so die Organisation. Denn die Ukraine würde ab 2025 mehr Geld erhalten als alle bilateralen Programme der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) in Subsahara-Afrika zusammen.

Nein zu Importverbots-Initiativen für Stopfleber und Pelze

Der Bundesrat lehnt zwei Volksinitiativen zum Tierschutz ab. Diese wollen den Import von Stopfleber und von tierquälerisch erzeugten Pelzprodukten verbieten. Er will aber beiden Anliegen auf anderem Weg Rechnung tragen: mit einem Gegenvorschlag und einer Deklarationspflicht.

Die Pelz-Initiative fordert ein Verbot von Pelzprodukten, die unter Qualen für die Tiere produziert wurden. Der Bundesrat stellt diesem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Er will den Import solcher Produkte im Tierschutzgesetz verbieten und auch den Handel in der Schweiz kontrollieren. Dazu will er die Einfuhr bereits auf Verordnungsstufe verbieten.

De Stopfleber-Initiative will die Einfuhr von Erzeugnissen aus der Stopfmast von Geflügel zu verbieten. In der Schweiz ist das Stopfen von Hausgeflügel seit mehr als vierzig Jahren verboten. Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung damit, dass Importverbote wegen der internationalen Handelsabkommen der Schweiz erst erlassen werden dürften, wenn mildere Massnahmen nicht zum Ziel geführt haben. Deshalb will er eine Deklarationspflicht einführen.

Gezielte Massnahmen zur Mietzinsdämpfung

Bei jedem Anstieg des Referenzzinssatzes kann der Mietzins um drei Prozent erhöht werden – vergangenes Jahr stieg der Zinssatz gleich zweimal. Bis 2026 könnten sich Mietzinserhöhungen von zehn bis 15 Prozent ergeben. Dagegen will der Bundesrat Massnahmen ergreifen, um die Mietzinsen einzudämpfen.

  • Die pauschale Weitergabe der allgemeinen Kostensteigerungen soll nicht mehr zulässig sein. Das effektive Ausmass muss nachgewiesen werden.
  • Der Satz für den Teuerungsausgleich auf dem Eigenkapital soll von 40 Prozent auf 28 Prozent gesenkt werden.
  • Das Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen soll um einen Hinweis ergänzt werden: Bei der Anfechtung von Mietzinserhöhungen sollen auch absolute Kostenkriterien wie ein übersetzter Ertrag oder die Orts- und Quartierüblichkeit vorgebracht werden können.
  • Das Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses soll um den zuletzt geltenden Stand für den Referenzzinssatz und die Teuerung ergänzt werden.

Teuerungsausgleich bei der Opferhilfe

Der Bundesrat hat beschlossen, die Maximalbeträge für Entschädigungen und Genugtuungen für Opfer von Straftaten zu erhöhen. Künftig soll eine Entschädigung maximal 130'000 Franken betragen – heute sind es 120'000 Franken. Die maximale Genugtuung wird in Zukunft 76'000 Franken betragen, 6000 Franken mehr, als es heute der Fall ist. Angehörige haben das Recht auf eine Genugtuung von maximal 38'000 Franken statt 35'000 Franken. Diese sollen ab dem 1. Januar 2025 gelten.

sda/Redaktion Höfe24 & March24