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Kanton
03.04.2024

Mehr AHV/IV-Leistungen: 49 Millionen Franken im 2023 ausbezahlt

Das Gebäude der AHV in Schwyz. (Archivaufnahme)
Das Gebäude der AHV in Schwyz. (Archivaufnahme) Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Die Ausgleichskasse des Kantons Schwyz hat 2023 ihr Leistungsvolumen um 6,3 Prozent auf 844 Millionen Franken ausgedehnt. Mehr als die Hälfte, nämlich 473 Millionen Franken, waren Geldleistungen an AHV-Bezügerinnen und -Bezüger.

Die IV-Geldleistungen beliefen sich auf 65 Millionen Franken und die Ergänzungsleistungen auf 63 Millionen Franken, wie aus dem am Mittwoch publizierten Jahresbericht hervorgeht. Für AHV- und IV-Sachleistungen zahlte die Ausgleichskasse 49 Millionen Franken.

Weitere Posten entfielen auf Prämienverbilligungen (79 Millionen Franken), Kinderzulagen (56 Millionen Franken) und auf die Pflegefinanzierung (42 Millionen Franken) sowie auf den Erwerbsersatz und die Mutter- und Vaterschaftsentschädigung (total 16 Millionen Franken).

Dazu kommen zusätzlich die Corona-Erwerbsersatzentschädigungen, welche mit 21 Millionen Franken zu Buche schlugen.

Das Beitragsvolumen belief sich auf 601 Millionen Franken. Davon entfielen 472 Millionen Franken auf AHV-, IV- und EO-Beiträge. Um an das Geld zu kommen, musste die Ausgleichskasse über 10'000 Mahnungen verschicken und über 2700 Betreibungen einleiten, wie sie in ihrem Geschäftsbericht zeigt.

Über 844 Millionen Franken ausbezahlt


473’419’292 Franken:
AHV­-Geldleistungen

48’624’299 Franken: AHV/IV­-Sachleistungen

1’601’551 Franken: Fachstelle Alimente

41’735’465 Franken: Pflegefinanzierung

53’938’272 Franken: Familienzulagen ausserhalb der Landwirtschaft

65’088’486 Franken: IV­-Geldleistungen

79’053’274 Franken: Prämienverbilligungen

62’537’616 Franken: Ergänzungsleistungen

377’690 Franken: Überbrückungsleistungen

2’505’122 Franken: Familienzulagen Landwirtschaft

15’890’803 Franken: Erwerbsersatz / Mutterschaftsentschädigung Vaterschaftsentschädigung / Betreuungs­entschädigung

20’980 Franken: Corona­-Erwerbsersatzentschädigung

AHV-/IV-Renten sind 2023 um 2,5 Prozent gestiegen

Die AHV/IV-Renten steigen 2023 um durch- schnittlich 2,5 Prozent. Das entspricht einer Er- höhung der Mindestrenten um 30 und der Maxi- malrenten um 60 Franken. Der Plafond für Ehe- paare wird auf 3675 Franken angepasst. Die Eck-und Grenzwerte für diverse andere Leistun- gen ändern sich (z. B. Hilflosenentschädigungen, Assistenzbeiträge, EO-Taggelder, EL etc.). Neu gibt es 14 Tage bezahlten Adoptionsurlaub für erwerbstätige Eltern. Zudem passen sich die Mindestbeiträge für AHV, IV und EO leicht an.

Umsetzung AHV 21

2022 haben Volk und Stände die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen. Die Reform wurde von der Ausgleichskasse Schwyz auf den 1. Januar 2024 umgesetzt. Die Stabilisierung der AHV umfasst vier Massnahmen: Die Vereinheitlichung des Rentenalters von Frauen und Männern auf 65 Jahre, mehrere Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgenerationen, einen massiv flexibleren Rentenbezug zwischen dem 63. und dem 70. Lebensjahr sowie eine Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Individualisierung und die Flexibilisierung des Rentenbezuges und die Einführung von monatsweisen Teilrenten führt zu einer AHV-Rente 'à la carte' und zu einer Vielzahl von individuellen Varianten der Rentenausgestaltung.

Keystone-SDA