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Kanton
28.03.2024

Schwyzer Skepsis gegenüber digitaler Gesundheitsplattform

Bild: Screenshot EPD / herisau24.ch
Seit Januar können Schwyzerinnen und Schwyzer ein eigenes elektronisches Patientendossier (EPD) eröffnen. Das Angebot stösst bisher jedoch auf wenig Resonanz.

Eine zentrale Plattform, auf der die eigenen Informationen und Dokumente betreffend Gesundheit und Krankheit abgelegt sind, auf die man von überall zugreifen kann. Das ist die Idee hinter dem elektronischen Patientendossier.

Seit Anfang Jahr können auch die Einwohner dieses Kantons gratis ein EPD eröffnen (wir berichteten). Die Nachfrage hält sich jedoch in Grenzen. Per Ende Februar, sechs Wochen nach dem Start, wurden total 324 EPDs eröffnet, wie es auf Anfrage beim Departement des Innern heisst.

Technische Schwierigkeiten

Angesprochen auf Rückmeldungen, die das Amt erreichen, meint Regierungsrat Damian Meier: «Diese betreffen vor allem die technische Seite, beispielsweise kann man mit einem zu alten Smartphone keine SwissID eröffnen. » Zum Teil werde auch nachgefragt, warum man seinem Hausarzt keine Zugriffsrechte erteilen könne. «Dies hat damit zu tun, dass ambulante Gesundheitsversorger noch keine Anschlusspflicht haben», weiss der Regierungsrat. Im Gegensatz dazu sind Kliniken, Pflegeheime und Geburtshäuser verpflichtet, sich dem EPD anzuschliessen.

Keine Zeit für Einträge

Bei den befragten Ausserschwyzer Hausärzten ist das EPD im Praxisalltag kaum Thema. «Die Idee eines EPD ist sicher gut, wenn darin die relevanten Daten eines Patienten gut sortiert und aufbereitet abrufbar wären», schreibt der Märchler Bezirksarzt Lukas Schibli. Da gebe es jedoch Mängel: «Es nützt nichts, wenn ein nicht mehr aktueller Medikamentenplan darin abgelegt ist», dieser könne sich schliesslich bei jeder Konsultation ändern.

Auch die Zeit sei ein wichtiger Faktor, weiss Schibli: «Da wir jetzt schon zu wenig Zeit für unsere Patienten haben, sind wir nicht in der Lage, diese Daten einzutragen.» Müssten Daten manuell ins EPD eingegeben werden, «müssten wir dafür natürlich etwas verrechnen». Das wäre dann eine sogenannte «Leistung in Abwesenheit des Patienten».

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Der vollständige Bericht erschien im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 27. März 2024. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Patrizia Baumgartner, Redaktion March24 & Höfe24