Im Juli 2020 hat der Kantonschemiker der Urkantone bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen den Betriebsinhaber einer Käserei wegen Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz eingereicht. Grund dafür waren Listerien im Käse der Käserei.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV hatte bereits im Mai 2020 eine öffentliche Warnung erlassen und empfohlen, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Die Käserei wurde 2020 durch den Betriebsinhaber geschlossen.
Im August 2020 eröffnete die Staatsanwaltschaft gegen den Betriebsinhaber der Käserei ein Strafverfahren.
Staatsanwaltschaft beantragt bedingte Freiheitsstrafe
Die Staatsanwaltschaft hat in zehn Fällen das Verfahren eingestellt. In vier Fällen waren der Staatsanwaltschaft die Personalien der Betroffenen nicht bekannt.
Im Verfahren wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung von sieben Personen, mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung bei 13 Personen sowie wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Lebensmittelgesetz hat sie beim Bezirksgericht Schwyz Anklage im abgekürzten Verfahren erhoben. Sie beantragt für den Betriebsinhaber eine bedingte Freiheitsstrafe sowie eine bedingte Geldstrafe.
Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt für den Betriebsinhaber die Unschuldsvermutung.