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23.03.2024

Jede Gemeinde braucht eigene Lösung für Kinderbetreuung

Bild: Unsplash: BBC Creative
Das neue Schwyzer Kinderbetreuungsgesetz tritt bald in Kraft und beschert den Ausserschwyzer Gemeinden viel Arbeit. Es gilt den Bedarf zu erheben, Kostenprognosen zu erstellen und passende Angebote bereitzustellen.

Sie heissen «Huggyclub», «Bergli- Zwergli» oder «little funke»: Vor allem in den grossen Märchler Gemeinden und in den Höfner Gemeinden Wollerau und Freienbach gibt es einige Angebote zur familienergänzenden Kinderbetreuung. Die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf soll jedoch dank dem neuen Schwyzer Kinderbetreuungsgesetz weiter erleichtert werden. Das neue Gesetz tritt im Juni in Kraft. Ab August werden den anspruchsberechtigten Eltern erste Kinderbetreuungsbeiträge ausbezahlt. Gleichzeitig müssen ab dem neuen Schuljahr alle Schwyzer Gemeinden ein «ausreichendes Kinderbetreuungsangebot» sicherstellen.

Synergien nutzen

Das fällt nicht allen Gemeinden leicht und es habe zum Teil auch Missverständnisse gegeben: Zum Beispiel, dass jede Gemeinde ab Juni eine eigene Kindertagesstätte (Kita) anbieten müsse. «Dem ist nicht zwingend so, der Bedarf der Wohnbevölkerung ist ausschlaggebend », sagt Regierungsrat Damian Meier vom Departement des Innern dazu. «Gerade kleinere Gemeinden können den Bedarf der Wohnbevölkerung an familienergänzender Kinderbetreuung beispielsweise auch durch Tagesfamilienbetreuung abdecken.» Dazu könnten Gemeinden auch gemeinsam ein Kinderbetreuungsangebot anbieten oder dies über Dritte gewährleisten.

Zuerst drehten sich die Anfragen bei der kantonalen Fachstelle für Kinderbetreuung vor allem um die Abklärung des konkreten Bedarfs an familienergänzender Kinderbetreuung in der Gemeinde und den damit einhergehenden Kostenprognosen. Aktuell seien es eher Fragen zur Abwicklung der Betreuungsbeiträge, die künftig je zur Hälfte von der Gemeinde und dem Kanton übernommen werden.

Ein weiteres grosses Thema ist die Errichtung und der Betrieb einer kantonalen IT-Applikation, die von den Gemeinden, den Kinderbetreuungsinstitutionen und den Erziehungsberechtigten zur Abwicklung genutzt wird.

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Der vollständige Bericht ist im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 21. März 2024 erschienen. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Patrizia Baumgartner, March24 & Höfe24