Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Freizeit
10.03.2024
07.03.2024 10:21 Uhr

Biken im Wald soll geregelt werden

Wenn man sich mit Mountainbikes im Wald bewegt, muss dies geordnet und koordiniert erfolgen.
Wenn man sich mit Mountainbikes im Wald bewegt, muss dies geordnet und koordiniert erfolgen. Bild: www.pixabay.com
Biken im Wald erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Doch es prallen verschiedene Interessen aufeinander. WaldSchweiz fordert, dass die Waldeigentümer für ihre Leistungen entschädigt werden. Dies beinhaltet das Zurverfügungstellen des Waldbodens für Mountainbike-Infrastrukturen, aber auch die Abgeltung von Mehraufwänden und Mindererträgen bei der Waldbewirtschaftung.

Unsere Wälder bieten mit über 30'000 km Waldstrassen und 20'000 km signalisierten Wanderwegen viel Raum für Freizeitaktivitäten. Das ist gut so und ist eine von der Gesellschaft eingeforderte Ökosystemleistung des Waldes. Aber Mountainbiken hat in den letzten Jahren massiv an Beliebtheit gewonnen. Viele Bikende bewegen sich auf den offiziellen Infrastrukturen, einige suchen jedoch auch den Weg auf illegalen Trails oder Trampelpfaden im freien Waldgelände.

Mit der zunehmenden Zahl von Erholungssuchenden, die den Wald in Anspruch nimmt, prallen verschiedene Interessen aufeinander. Lenkungsmassnahmen können helfen, diese Konflikte zu entschärfen. WaldSchweiz empfiehlt den Waldeigentümern, sich gegenüber Lenkungsmassnahmen mit vertraglichen Lösungen offen zu zeigen. 

Entlang von Mountainbike-Infrastrukturen entstehen Kosten

Auf welcher Art von Wegen im Wald mit dem Mountainbike gefahren werden darf, ist in den Kantonen unterschiedlich und zum Teil wenig klar geregelt. Sicher ist: Rückegassen oder erst durch regelmässiges Befahren oder Begehen entstandene Trails und Trampelpfade gelten nicht als Weg. Deren Befahren stellt eine unzulässige nachteilige Waldnutzung dar und überschreitet das freie Betretungsrecht.

Bei der Holzegg steht ein Fahrverbot für Velos. Bild: Erhard Gick

Die Kantone sind gefordert, ihre Vorschriften klar zu formulieren und dabei den bundesrechtlichen Rahmen zu berücksichtigen.In der Umgebung von offiziellen Mountainbike-Infrastrukturen und entlang von illegalen Trails sind die Waldbewirtschafter mit Mehraufwänden und Mindererträgen konfrontiert. Sei es für zusätzliche Sicherungsmassnahmen oder Erschwernisse bei der Holzernte, was schnell hohe Kosten verursachen kann.

Die Waldpolitik des Bundes setzt sich zum Ziel, dass Aufwände von Waldeigentümern sowie der Waldbewirtschaftenden, die bei der Erbringung gewünschter Waldleistungen entstehen, abgegolten werden. Deshalb setzt sich WaldSchweiz dafür ein, dass die Waldleistungen – auch das Biken im Wald – in Wert gesetzt werden. 

1-2 Franken pro Laufmeter

WaldSchweiz hat ein Merkblatt für Waldeigentümer erstellt, welches ihnen helfen soll, ihre Leistungen einzufordern. Denn mit der Errichtung respektive Legalisierung von Mountainbike-Trails oder- Pisten duldet die Eigentümerschaft ausdrücklich eine Nutzung ihres Waldbodens, die über das freie Betretungsrecht hinausgeht.

Es gibt keine Richtwerte, wie hoch ein Grundbeitrag für das Zurverfügungstellen des Waldbodens ausfallen soll. WaldSchweiz erachtet einen jährlichen Betrag zwischen einem und zwei Franken pro Laufmeter als gerechtfertigt. Dabei soll nach Nutzungsintensität und Ausbaustandard abgestuft werden. Als Finanzierungsmodelle sind denkbar: Mitgliederbeiträge oder Spenden der Nutzniessenden, Sponsoring oder Beiträge von Gemeinden oder Kantonen.

Sensibilisierung ist wichtig

Zu erfolgreichen Lenkungsmassnahmen gehört auch die Sensibilisierung der Mountainbikenden. Die Bikeverbände sowie die Trägerschaften der Bike-Infrastrukturen sollen deshalb die Verhaltensregeln aktiv den Bikenden kommunizieren. Hierzu sind insbesondere der Waldknigge oder der Mountainbike-Kodex der Suva massgebend. WaldSchweiz setzt sich dafür ein, dass der Wald seine Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen heute und künftig erfüllen kann.

Im Kontext des Klimawandels und der veränderten Ansprüche der Gesellschaft an den Wald sind alle Akteure gefordert. Dazu braucht es Verständnis für die Waldbewirtschaftung und den Willen der Anspruchsgruppen, einen Dialog auf Augenhöhe zu führen. Nur so können gemeinsam tragbare Lösungen entwickelt werden.

Schaffhausen24, Originalmeldung WaldSchweiz