Unsere Wälder bieten mit über 30'000 km Waldstrassen und 20'000 km signalisierten Wanderwegen viel Raum für Freizeitaktivitäten. Das ist gut so und ist eine von der Gesellschaft eingeforderte Ökosystemleistung des Waldes. Aber Mountainbiken hat in den letzten Jahren massiv an Beliebtheit gewonnen. Viele Bikende bewegen sich auf den offiziellen Infrastrukturen, einige suchen jedoch auch den Weg auf illegalen Trails oder Trampelpfaden im freien Waldgelände.
Mit der zunehmenden Zahl von Erholungssuchenden, die den Wald in Anspruch nimmt, prallen verschiedene Interessen aufeinander. Lenkungsmassnahmen können helfen, diese Konflikte zu entschärfen. WaldSchweiz empfiehlt den Waldeigentümern, sich gegenüber Lenkungsmassnahmen mit vertraglichen Lösungen offen zu zeigen.
Entlang von Mountainbike-Infrastrukturen entstehen Kosten
Auf welcher Art von Wegen im Wald mit dem Mountainbike gefahren werden darf, ist in den Kantonen unterschiedlich und zum Teil wenig klar geregelt. Sicher ist: Rückegassen oder erst durch regelmässiges Befahren oder Begehen entstandene Trails und Trampelpfade gelten nicht als Weg. Deren Befahren stellt eine unzulässige nachteilige Waldnutzung dar und überschreitet das freie Betretungsrecht.