Wie die Staatskanzlei mitteilte, setzt die Exekutive damit die von den Stimmberechtigten gutgeheissene Volksinitiative "Ja zur kantonalen Verankerung der musikalischen Bildung" um. Sie bezeichnet den Gesetzesentwurf als "schlank".
Der Entwurf sieht vor, dass der Kanton 32,5 Prozent der Besoldungskosten übernimmt. Ursprünglich waren nur 25 Prozent vorgesehen. Der Regierungsrat entschied sich aber auf Grund der Vernehmlassung dazu, den kantonalen Beitrag zu erhöhen.