Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin
Kanton
28.01.2024

Heimatscheine werden nicht mehr bei der Gemeinde hinterlegt

Bild: Adobe Stock
Heimatscheine werden im Kanton Schwyz im Laufe dieses Jahres an die Betroffenen retourniert.

Der Heimatschein belegt die aktuellen Personendaten von Schweizer Staatsangehörigen und wurde bisher bei der Einwohnerkontrolle des gesetzlichen Wohnortes hinterlegt. Seit dem 1. Januar sind die Einwohnerämter des Kantons Schwyz gehalten, auf das Einfordern des Heimatscheines zu verzichten. Die Heimatscheine sind daher nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde hinterlegt.

Die Einwohnerämter sind dazu angehalten, allen, die einen Heimatschein bei der Gemeinde hinterlegt haben, diesen im Verlaufe des Jahres per Post zurücksenden. Für die Bevölkerung entsteht kein Handlungsbedarf, heisst es bei den Gemeinden.

Anouk Arbenz, Redaktion March24 & Höfe24