Der «Tages Anzeiger» schreibt vom«bisher krasseste Einsatz von künstlicher Intelligenz gegen eine Schweizer Politikerin». Sicher ist es der erste, der zu einem Gerichtsentscheid führt: Der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner muss für ein Fake-Video über die grüne Basler Nationalrätin und Juristin Sibel Arslan mehrere Tausend Franken zahlen.
Die Geschichte begann am 16. Oktober 2023, wenige Tage vor den eidgenössischen Wahlen, als Glarner auf der Plattform X (ehemals Twitter) und auf Instagram ein Video von Arslan veröffentlichte. Die Aufnahme wirkte täuschend echt, war aber mittels künstlicher Intelligenz erzeugt worden.
Die Macher des Videos legten Arslan politische Aussagen in den Mund, die dem Gegenteil ihrer tatsächlichen Überzeugungen entsprechen.
Gericht gibt Glarner vier Stunden Zeit
Arslan ging gegen Glarner vor Gericht und klagte wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Mit Erfolg: Am 17. Oktober, nur einen Tag nach der Veröffentlichung, befahl das Zivilgericht Basel-Stadt Glarner per superprovisorischer Verfügung, das Video innert vier Stunden vom Netz zu nehmen.
Nun hat das Zivilgericht einen zweiten Entscheid gefällt: Glarner muss gemäss «Tages Anzeiger» wegen seines Fake-Videos total 3842.50 Franken zahlen. 1500 Franken davon entfallen auf die Gerichtskosten. 2342.50 Franken muss er Arslan zahlen – für ihre Anwaltskosten. Der Entscheid trägt das Datum vom 20. November und ist nun rechtskräftig geworden.
Glarner gelassen
Glarner nimmt's gelassen. Sein Kommentar: «Das war mir der Spass wert»