Die Trunkenfahrt ereignete sich Ende Juni 2019. Der Autolenker fuhr frühmorgens in Pfäffikon mit seinem Mercedes einen Inselpfosten um. In seinem Blut stellte die Polizei 1,04 Promille Alkohol fest.
Von der damaligen Staatsanwaltschaft Höfe-Einsiedeln wurde der Fahrer per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 15'600 und einer Busse von 4'100 Franken verurteilt. Auf Einsprache hin senkte das Bezirksgericht Höfe die bedingte Geldstrafe auf 8'320 Franken und die Busse auf 2'080 Franken. Es seien keine konkreten Anzeichen für eine Unaufmerksamkeit seitens des Beschwerdeführers ersichtlich, die ausserhalb des nachgewiesenen Alkoholeinflusses lägen, hiess es. Deshalb sei er ausschliesslich wegen der Fahrt in fahrunfähigem Zustand zu verurteilen.
«Bloss drei Bierchen innerhalb von sechs Stunden»
Das Kantonsgericht bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts Höfe, weshalb der Autofahrer die Sache ans Bundesgericht weiterzog. Dort verlangte er ein Gutachten zur damaligen Alkoholmessung. Er habe nämlich innerhalb von sechs Stunden bloss drei kleine Lagerbiere à 3,3 Deziliter mit einem Alkoholgehalt von 4,9 Prozent getrunken.
In seiner Beschwerde geisselt der Automobilist das Urteil der Vorinstanz zudem als «frei opportunistisch erfundene Scheinargumente» oder als «Willkür in reinster Form». Die Vorinstanz habe ihn durch «unbewiesene Unterstellungen» in seiner Ehre verletzt und dichte ihm «frei erfundene Lügen» an.
Auf das Argument der drei Bierchen gingen die Lausanner Richter nicht ein. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde ab und legte dem Automobilisten die Gerichtskosten von 3'000 Franken auf.