In einer Nacht- und Nebelaktion hatte die WG Immobilien Invest AG aus Wetzikon am Brückentag nach Auffahrt mit dem Abbruch von drei Häusern an der Adlerstrasse 13, 15 und 21 begonnen. Dies ohne entsprechende Bewilligung.
Am 1. Dezember beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft die drei Liegenschaften an der Adlerstrasse in Siebnen auf Gemeindegebiet Schübelbach und wies das Grundbuchamt des Bezirkes March an, im Grundbuch eine Grundbuchsperre für diese drei Liegenschaften anzumerken. Gegen diese Beschlagnahme und Grundbuchsperre wehrten sich die Zürcher vor dem Kantonsgericht, aber ohne Erfolg.
Deshalb zogen der Verwaltungsrat und die Firma die Sache ans Bundesgericht weiter. Diese hat nun entschieden und die Beschwerde gegen die Beschlagnahmung abgewiesen.
Umfang der Beschlagnahme nicht unverhältnismässig
Die Strafbehörden hätten ein legitimes Interesse an der Sicherstellung des mutmasslich durch eine Straftat erzielten Gewinns. Ob dieser Gewinn über neun Millionen Franken betrage, wie das die Staatsanwaltschaft behaupte, bezweifelt das Bundesgericht. Das massgebende hier erforderliche Mass sei jedoch nicht überschritten worden. Der Umfang der Beschlagnahme erscheint dem Bundesgericht nicht unverhältnismässig.