Die Landesregierung der Schweiz hat das Kommunikationsdepartement Uvek beauftragt, einen Gesetzesentwurf zur Überarbeitung des Fernmeldegesetzes vorzulegen. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit von Fernmeldeanlagen und digitalen Infrastrukturen im Land. Der Bundesrat soll die Befugnis erhalten, die Beschaffung, Errichtung und den Betrieb von Ausrüstungen zu verbieten, insbesondere bei Lieferanten, die als sicherheitsproblematisch gelten oder einem geopolitischen Risiko für die Schweiz ausgesetzt sind.
Beschränkungen für Risiko-Geräte
Telekommunikationsunternehmen werden verpflichtet, Geräte und Software im Zusammenhang mit Fernmeldediensten von verschiedenen Lieferanten zu beziehen. Es sollen zusätzliche Beschränkungen für als risikobehaftet geltende Geräte und Software gelten.
Der Bundesrat plant zudem erhöhte Sicherheitsanforderungen für die Beschaffung und den Betrieb von Geräten im Rahmen der nächsten Mobilfunkfrequenzausschreibung 2028.
Kritik rund um chinesischen Einfluss
Der Bundesrat betont, dass trotz bereits getroffener Massnahmen die Risiken im Zusammenhang mit digitalen Infrastrukturen hoch sind. Kritische Infrastrukturen könnten über die Fernmeldeinfrastruktur gehackt oder sabotiert werden. Die Schweiz strebt an, langfristig nationale Kontroll- und Zertifizierungsstellen im Cybersicherheitssektor zu etablieren.
Die Massnahmen sind teilweise von ähnlichen Bemühungen in der EU inspiriert, insbesondere in Bezug auf Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit Technologien des chinesischen Huawei-Konzerns.
Der Bundesrat betont, dass die Risikominimierung in einem allgemeinen und nichtdiskriminierenden Ansatz erfolgen soll, um die Wirtschaftsfreiheit und den fairen Wettbewerb zu gewährleisten.