In Wilen staut es gerne vor dem Bahnübergang (wir berichteten). Eine 28-Jährige aus dem Kanton Zürich stand im Feierabendstau und wollte noch rasch mit ihrem Auto über die Geleise – aber dort war kein Weiterkommen mehr. Als die Wechselblinkanlage anging und sich die Barriere langsam senkte, setzte sie zurück – aber zu spät. Dabei wurde die Bahnschranke beschädigt und verletzte die Frau am Unterarm.
Daneben kassierte die Frau per Strafbefehl eine Busse von 200 Franken – wegen Verletzung der Verkehrsregeln durch Nichtanhalten vor einem Bahnübergang. Hinzu kommen Verfahrenskosten über 800 Franken.
Auto & Mobil
03.12.2023
Ruppiger Kontakt mit Bahnschranke

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Eine 28-Jährige aus dem Kanton Zürich wollte noch rasch mit dem Auto über den Bahnübergang – keine gute Idee.