Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Geldstrafe und eine Busse gefordert. Dem 54-Jährigen war vorgeworfen worden, 2008 eine Einsprache gegen eine Verlängerung des Kiesabbaus in Nuolen und Tuggen ohne Rücksprache mit seinen Klienten zurückgezogen zu haben.
Die Privatkläger haben bereits angekündigt, dass sie den gefällten «Freispruch von Schuld und Strafe» ans Kantonsgericht weiterziehen werden. Gleichzeitig würden sie bei der Schwyzer Anwaltskammer eine neue Anzeige gegen Anwalt Linus Bruhin einreichen, nachdem das Schwyzer Strafgericht den Anwaltsfehler der Verletzung der Informationspflicht bestätigt und die Verfahrenskosten dem Nuoler Rechtsanwalt als Verursacher auferlegt hat.
Ausführlicher Bericht im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» vom 3. September zu lesen.