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Wangen
28.08.2020
28.08.2020 10:20 Uhr

Fall Rothlin gegen Bruhin: Sachgericht entscheidet

Begonnen hat der Fall «Ehepaar Rothlin gegen Rechtsanwalt Bruhin» mit dem Gesuch der Kibag um Verlängerung der Abbau- und Auffüllarbeiten in den Kiesgruben in Wangen und Tuggen beziehungsweise mit einer Beschwerde gegen dieses Baugesuch. (Bild: Franz Feldmann)
Begonnen hat der Fall «Ehepaar Rothlin gegen Rechtsanwalt Bruhin» mit dem Gesuch der Kibag um Verlängerung der Abbau- und Auffüllarbeiten in den Kiesgruben in Wangen und Tuggen beziehungsweise mit einer Beschwerde gegen dieses Baugesuch. (Bild: Franz Feldmann) Bild: Franz Feldmann
In Zusammenhang mit dem Rückzug einer Beschwerde und der Entschädigung durch die Gegenpartei musste sich der Ausserschwyzer Anwalt Linus Bruhin gestern vor dem Schwyzer Strafgericht verantworten.

Der 54-jährige Linus Bruhin schien gar nicht so unglücklich zu sein. Bruhin sei «froh, dass endlich ein Sachgericht über die Sache entscheidet», sagte sein Verteidiger gestern vor dem Schwyzer Strafgericht. Dort hat sich Linus Bruhin wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zu verantworten.

Vor über 20 Jahren wurde er von 30 Beschwerdeparteien beauftragt, in Sachen Kibag-Abbaubewilligung in Wangen und Tuggen die nötigen Rechtsmittel zu ergreifen. Als dann im Laufe der verschiedenen Verfahren ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen den Gemeinden Wangen und Tuggen sowie der Kibag zustandekam, sah Bruhin die Forderungen seiner Klienten erfüllt.

«Inhaltlich gab es nichts mehr zu machen», so Bruhin, der ohne Rücksprache mit seinen Mandanten die Einsprache zurückzog. In Verhandlungen konnte er auch noch sein Honorar im Rahmen einer Pauschalentschädigung bei der Kibag, also der Gegenpartei, einziehen. Dies schien offenbar zur Zufriedenheit der meisten Mandanten zu geschehen. Damit gar nicht einverstanden war das Ehepaar Rothlin, das gestern als Privatkläger auftrat. Die Rothlins zeigten Bruhin an, mussten aber rund zehn Jahre und bis vor Bundesgericht kämpfen, bis es zur Anklageerhebung kam.

So zeigten sich schliesslich auch die Privatkläger erleichtert, dass dieser Fall nun endlich von einem Gericht beurteilt wird.

Stefan Grüter, March24 & Höfe24