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Pfäffikon
18.10.2023
18.10.2023 14:08 Uhr

So lassen sich Streitigkeiten beim Erben vermeiden

Volles Haus am Herbstanlass des HEV March und Höfe im Oktoberfest-Zelt beim Seedamm Plaza in Pfäffikon.
Volles Haus am Herbstanlass des HEV March und Höfe im Oktoberfest-Zelt beim Seedamm Plaza in Pfäffikon. Bild: Stefan Grüter
700 Teilnehmende liessen sich am Herbstanlass des Hauseigentümerverbandes March und Höfe am Montagabend im Seedamm Plaza in Pfäffikon über die Änderungen des revidierten Erbrechts informieren.

Das Oktoberfest-Zelt beim Seedamm Plaza war am Montagabend prallvoll. 700 Personen hatten sich für den Herbstanlass des Hauseigentümerverbandes (HEV) March und Höfe angemeldet, einige mussten sogar abgewiesen werden. Thematisiert wurde das Erben, insbesondere die Änderungen, die das revidierte Erbrecht mit sich bringt, das per 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Die Referenten stammten aus den eigenen Reihen, nämlich die beiden Vorstandsmitglieder und Rechtsanwälte Roger Brändli und Verbandspräsident Christoph Pfister.

Änderungen beim Pflichtteil

Die beiden Referate gingen ins Detail, zeigten aber aufgrund von Fallbeispielen die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf. Wichtigstes Element: die Herabsetzung des Pflichtteils sowohl gegenüber den Eltern als auch gegenüber den Kindern. "Das führt zu mehr Flexibilität und zu mehr Spielraum für Zuwendungen durch den Erblasser", erklärte Roger Brändli. "Es steigt die Verfügungsfreiheit, allerdings bedingt dies auch entsprechende Regelungen."

Hausverkauf an Kinder

Ebenso interessant für die anwesenden Wohneigentümer waren die Punkte, die bei einem Übergang von Wohneigentum an die nächste Generation zu beachten sind, zumal alle Erben gleich behandelt werden sollten. Hier zeigte Christoph Pfister anhand eines Beispiels die Tücken auf. Stichworte sind reduzierter Familienpreis, Ausgleich, Schenkung. Pfister brachte es jedoch auf den Punkt, indem er ausführte, dass "jeder Erbfall anders ist". Da schloss er nahtlos an Brändlis Ausführungen an, der als wichtigsten Punkt hervorhob, dass bestehende Testamente und/oder Erbverträge aufgrund der Revision des Erbrechts einer Überprüfung unterzogen werden sollten.

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Der vollständige Bericht erschien im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 18. Oktober 2023. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Stefan Grüter, Redaktion March24 & Höfe24