Der Voranschlag 2024 sieht bei einem Gesamtaufwand von gut 27 Mio. Fr. und einem Gesamtertrag von knapp 25,5 Mio.Fr. einen Aufwandüberschuss von knapp 1,6 Mio. Fr. vor. Die Nettoinvestitionen betragen knapp 11,8 Mio. Franken. Bei den Steuern wird mit einem leicht höheren Ertrag gerechnet, weil sich bereits im laufenden Jahr höhere Steuer-einnahmen abzeichnen und weiterhin ein Bevölkerungswachstum erwartet wird. Die Steuerfüsse bleiben unverändert bei 85 Prozent für natürliche Personen und 70 Prozent für juristische Personen.
Die Erhöhung beim Sach- und übrigen Betriebsaufwand ist hauptsächlich auf den höheren Mietaufwand im Schul- sowie Asylbereich, verursacht durch mehr gemietete Schul- und Kindergartenräume sowie die Zunahme von Asyl- und Schutzsuchenden zurückzuführen. Zudem fallen Honorar kosten für die Planung der Sanierung des Altbaus Schulhaus Burggasse mit seinen Baukörpern aus den Jahren 1972, 1991 und 2006 an. Bei den Personalkosten steigt der Aufwand durch den Teuerungsausgleich aufgrund der Konjunkturprognosen des Staatssekretariats für Wirtschaft sowie durch die Stufenanstiege.
Altendorf bleibt Gebergemeinde
Eine Erhöhung ist auch beim Transferaufwand infolge Pflegefinanzierung sowie Krankenkassen-Prämienverbilligung feststellbar. Ein weiterer Transferaufwand ist der innerkantonale Finanzausgleich. Beim horizontalen Finanzausgleich gehört die Gemeinde Altendorf aufgrund ihrer Steuerkraft mit einem Beitrag von 147 200 Franken weiterhin zu den Gebergemeinden.
Die Netto-Investitionen betragen im Jahr 2024 knapp 11,8 Mio. Franken. Die Hauptprojekte sind der Anschluss verschiedener Liegenschaften an das Fernwärmenetz, die erste Etappe des Sachgeschäfts Neubau Schul- und Sportanlage, Strassen- und Leitungssanierungen sowie die energetische Sanierung des Werkhofs «Dorfgaden Büelhof» sowie die Erweiterung der Gemeindeverwaltung im Dorfzentrum. Die beginnenden Investitionen beim Neubau Schul- und Sportanlagen werden zu Fremdmittelbedarf und dadurch zu einem höheren Zinsaufwand führen. Abschreibungen sind erst nach Nutzungsbeginn der Investitionsvorhaben vorzunehmen; für die Bauten der Schulraumerweiterung somit erstmals im Jahr 2027.
Die Tarife der Feuerwehrersatzabgabe, der Wasser- und Abwassergebühren sowie der Kehrichtgrundgebühr bleiben unverändert, obwohl eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 7,7 auf 8,1 Prozent erfolgt.
Der Bilanzüberschuss per 31. Dezember 2022 weist einen Bestand von 18,56 Mio. Fr. auf. Wird der voraussichtliche Mehraufwand der Voranschläge 2023 und 2024 sowie der drei Finanzplanjahre 2025 bis 2027 berücksichtigt, verbleibt am 31.Dezember 2027 ein Bilanzüberschuss von 6,37 Mio. Franken. Über die gesamte Planperiode hinweg wird mit einem stabilen Steuerfuss gerechnet.