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Kanton
12.10.2023

Covid-19-Impfung für besonders gefährdete Personen

Bild: geo.de
Die eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfehlen allen Personen ab 65 Jahren und Personen ab 16 Jahren mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko aufgrund einer schweren Vorerkrankung eine Auffrischimpfung gegen Covid-19. Die Impfungen sind in verschiedenen Arztpraxen und Apotheken erhältlich. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Impfstart ist ab dem 16. Oktober.

Die epidemiologische Lage in der Schweiz hat sich deutlich beruhigt. Trotzdem ist SARS-CoV-2 weiterhin in Zirkulation und wird auch in Zukunft zu Infektionen und Covid-19-Krankheitsfällen führen, welche vor allem bei den besonders gefährdeten Personen (BGP), also Personen ab 65 Jahren und Personen ab 16 Jahren mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko aufgrund einer schweren Vorerkrankung, mit einem Komplikationsrisiko einhergehen und schwer verlaufen können, was zu einer erhöhten Belastung für die Gesundheitssysteme in den Wintermonaten führen kann.

Zur Zielgruppe der aktuellen Impfkampagne gehören demzufolge alle BGP, unabhängig von der Anzahl bereits erhaltener Impfdosen gegen Covid-19 und der Anzahl durchgemachter SARS-CoV-2-Infektionen.

Aufgrund der inzwischen bestehenden breiten Immunität gegen SARS-CoV-2 in der Bevölkerung besteht bei Personen ohne Risikofaktoren heute ein sehr geringes Risiko für eine schwere Erkrankung, weshalb allen Personen ohne Risikofaktoren keine Impfung gegen Covid-19 empfohlen wird. Personen dieser Bevölkerungsgruppe, die sich trotzdem impfen lassen wollen, müssen die Impfung selber bezahlen. Für die Gruppe der BGP ist die Impfung kostenlos.

Impfziel

Die Impfung bietet einen mindestens vorübergehend verbesserten, individuellen Schutz vor schwerer Erkrankung. Das Risiko, an einer Infektion schwer zu erkranken, ist bei der Gruppe der BGP am höchsten. Dieses Risiko kann durch die Impfung für mehrere Monate reduziert werden.

Impfzeitpunkt

Die empfohlene Impfung umfasst eine einzelne Impfdosis frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfdosis oder bekannten SARS-CoV-2-Infektion. Diese Empfehlung gilt unabhängig davon, wie viele Impfdosen eine Person bereits erhalten hat und welche Impfstoffe dabei verwendet wurden. Für einen bestmöglichen individuellen Schutz sollte die Impfung zwischen Mitte Oktober und Mitte Dezember 2023 erfolgen.

Ein Minimalabstand zwischen einer Covid-19-Impfung und der Verabreichung von anderen Impfungen ist, wie bei allen anderen Nicht-Lebendimpfstoffen, nicht erforderlich. So ist auch die gleichzeitige Verabreichung der Grippeimpfung möglich.

Empfohlener Impfstoff

Präferenziell wird die Impfung mit einem an XBB.1.5 angepassten mRNA- oder Protein-Impfstoff empfohlen, aber auch die weiteren verfügbaren MRNA- und Protein-Impfstoffe gegen Covid-19 sind grundsätzlich geeignet, um schwere Covid-19-Verläufe zu verhindern.

Impforte und Impfstart

Im Kanton Schwyz wird die Covid-19-Impfung während der aktuellen Kampagne ausschliesslich in verschiedenen Hausarztpraxen und öffentlichen Apotheken angeboten. Die Impfungen sind ab dem 16. Oktober erhältlich. Eine Liste mit den Impfbetrieben ist hier aufgeschaltet.

Für die Vereinbarung eines Impftermins in einer Apotheke verwenden Sie die elektronische Anmeldung unter dem Link www.sz.ch/corona-impfen-registrierung, für eine Impfung bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt setzen Sie sich direkt mit der betreffenden Praxis in Verbindung. Sollte Ihre Hausarztpraxis die Covidimpfung nicht anbieten, dann werden Sie auf die nächstgelegene Impfmöglichkeit verwiesen.

PD / March24 & Höfe24