Das Schwyzer Kantonsgericht muss die Ursache und das Ausmass einer mutmasslichen Mückenplage auf einer Dachterrasse genauer prüfen. Das Bundesgericht wirft dem Gericht vor, es habe in einem Nachbarschaftsstreit Beweismittel ungenügend gewürdigt und willkürlich entschieden.
Regelrechte Stechmückeninvasion
Vor dem Gericht standen sich Nachbarn gegenüber, deren Wohnungen eine Dachterrasse haben. Auf der einen Terrasse steht seit 2001 ein über vier Quadratmeter grossen Teich, der regelrechte Stechmückeninvasionen verursachen soll.
Die Beschwerdeführer verlangten deswegen mit einer Klage, dass der Teich entfernt wird, drangen damit aber beim Bezirksgericht Höfe trotz eines Privatgutachtens und eines Augenscheins sowie in zweiter Instanz beim Kantonsgericht Schwyz nicht durch.