Beim Versand der Wahl- und Abstimmungsunterlagen für den Urnengang am 22. Oktober haben mehrere Wollerauer Stimmberechtigte die Unterlagen zweifach erhalten. Dies kommunizierte Gemeindeschreiber Thomas Bollmann am Freitag über alle möglichen Online-Kanäle. Tatsächlich wurde schon am Freitag an Höfner Stammtischen von einzelnen «Herren K.» rumerzählt, dass sie doppelt zum Wählen eingeladen worden seien.
Die Fehlerquelle ist noch unbekannt
Die Fehlerquelle konnte die Gemeinde Wollerau noch nicht abschliessend evaluieren. Das für den Seriendruck der Stimmausweise verwendete Stimmregister sei aber korrekt und weise keine Stimmberechtigten doppelt auf. Ob technisches Versagen oder ein menschlicher Fehler die Ursache für den doppelten Versand sind, sei also noch offen. In einer internen Untersuchung werde nach der Fehlerquelle gesucht.
Doppelte Stimmabgabe ist ausgeschlossen
Die Gemeinde stehe mit der Staatskanzlei des Kantons Schwyz im Austausch. Gemeinsam würden Anpassungen im Ablauf des Wahlsonntags besprochen, damit die Eidgenössischen Wahlen am 22. Oktober reibungslos ablaufen und eine doppelte Stimmabgaben verhindert werden könne.
Für die Gemeinde bedeuten die doppelt zugestellten Unterlagen nun einen Mehraufwand. Die abgegebenen Stimmcouverts, die nach und nach in den kommenden Wochen bei der Gemeindeverwaltung eintreffen, werden dahingehend geprüft, dass niemand doppelt abstimmen oder wählen kann.