16. August 1847: Die Tagsatzung beschliesst, den Bundesvertrag von 1815 zu revidieren, und wählt eine Kommission mit 14 Mitgliedern, die Gutachten und Anträge für eine Revision ausarbeiten soll.
November 1847: Der Sonderbund wird durch die Tagsatzungsarmee unter General Dufour gewaltsam aufgelöst. Die Ereignisse gehen als Sonderbundskrieg in die Schweizer Geschichte ein.
18. Januar 1848: Interventionsnote der Grossmächte Österreich-Ungarn, Frankreich, Preussen und Russland an die Schweiz.
15. Februar 1848: Die Tagsatzung weist die Note mit dem Vermittlungsangebot der Grossmächte zurück.
17. Februar 1848: Erste Sitzung der Bundesrevisionskommission. In der Kommission war auch der Märchler Melchior Diethelm als Vertreter des Kantons Schwyz aktiv. Während der Arbeit an der an der Bundesverfassung kam es im Kanton Schwyz zu einem konservativen Umbruch und er verlor in der Folge alle seine Ämter. Das heutige Zweikammersystem gründet auf einen Vorschlag Diethelms.
23. Februar 1848: In Paris bricht die "Februarrevolution" aus, kurz darauf die sogenannte "Märzrevolution" in Preussen, Österreich-Ungarn, Baden und andernorts.
8. April 1848: Die Bundesrevisionskommission legt ihren Verfassungsentwurf vor, der nun zur Vernehmlassung an die Kantone geht.
Sommer 1848: Abstimmungen in den Kantonen über den Verfassungsentwurf.
12. September 1848: Die Tagsatzung nimmt die neue Bundesverfassung an.
12. Mai 1872: Volk und Stände lehnen die zuvor erarbeitete totalrevidierte Bundesverfassung ab. Mit der Totalrevision wollten die Befürworter unter anderem die Zivilehe einführen, der Bund sollte mehr Kompetenzen erhalten. Neben den Katholisch-Konservativen wandten sich auch Föderalisten aus der Romandie gegen die Totalrevision.
19. April 1874: Eine gemässigtere Totalrevision wird im Rahmen einer Volksabstimmung angenommen. Die Kompetenzen des Bundes werden ausgebaut, aber weniger stark als im Entwurf von 1872 vorgesehen. Neu wird das Gesetzesreferendum in der Verfassung festgeschrieben - ein wichtiger Schritt hin zur halbdirekten Demokratie. 1891 wird das Initiativrecht in einer Teilrevision der Bundesverfassung in den Verfassungstext aufgenommen.
8. September 1935: Die sogenannte Fronteninitiative für eine Totalrevision der Bundesverfassung wird an der Urne mit 72,3 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Damit scheitert der Versuch der Initianten, in der Schweiz einen autoritären Ständestaat zu errichten.
7. Februar 1971: Die männlichen Stimmberechtigten der Schweiz heissen die Einführung des Frauenstimmrechts auf Bundesebene gut. Noch 1959 war eine entsprechende Vorlage an der Urne gescheitert.
18. April 1999: Die bislang letzte Totalrevision der Bundesverfassung wird von Volk und Ständen angenommen. Sie bietet, anders als die durch die vielen Teilrevisionen unübersichtlich gewordene Verfassung von 1874, eine klare Gliederung. Veraltete Bestimmungen wie etwa das Absinthverbot stehen fortan nicht mehr im Verfassungstext. Im Gegenzug finden vom Bundesgericht in der Rechtsprechung anerkannte Grundrechte darin Eingang, so etwa das Diskriminierungsverbot.