Sowohl in Bericht und Vorlage zur Gültigkeit bzw. Annahme der Initiative (RRB Nr. 515 vom 21. Juni 2022) als auch bei der Ausarbeitung eines Musikschulgesetzes wurden folgende Bereiche festgehalten, die im neuen Gesetz zu regeln seien:
Kanton Schwyz will sich an Kosten für Musikschulen beteiligen

- Musikunterricht an Musikschulen ausserhalb des Unterrichts nach Lehrplan
- Aufgaben der Gemeinden als Anbieter
- Auftrag und Ziel der Musikschulen
- Finanzierung
- Musiklehrpersonen und deren Anstellungsbedingungen.
Im nun vorliegenden, schlanken Gesetzesentwurf werden die Aufgaben der verschiedenen Instanzen und Institutionen klar umschrieben. Der Kanton anerkennt Musikschulen, beteiligt sich an deren Kosten (im Umfang von 25 Prozent der Aufwände für die Besoldung von Schulleitung und Lehrpersonen) und macht entsprechende Vorgaben. Die Gemeinden haben für den Musikunterricht bzw. den Zugang dazu zu sorgen. Die anerkannten Musikschulen haben ein musikalisches Mindestangebot zu gewährleisten und die musikalische Bildung zu fördern.
Vergleichbare Bedingungen
Das Gesetz macht etwa Vorgaben bezüglich der Ausbildung, Anstellung und Besoldung der Musikschullehrpersonen an anerkannten Musikschulen. Nur so ist es möglich, dass die Musikschulen Angebote zu vergleichbaren Bedingungen anbieten und somit für Kinder und Jugendliche im ganzen Kanton das Erlernen eines speziellen Instruments oder eine spezielle Förderung auch ausserhalb der Wohngemeinde zu ähnlichen Bedingungen möglich wird.
Kanton will Musikschulen finanzieren
Die Finanzierung der Musikschulen soll künftig grundsätzlich über Beiträge des Kantons, der Gemeinden und der Eltern erfolgen. Der Regierungsrat unterbreitet mit dem Entwurf des Musikschulgesetzes eine Regelung, die einfach handhabbar ist und keinen grossen administrativen Aufwand verursacht. Weiter schafft das Gesetz auch die Grundlage für ein kantonales Talentförderprogramm, welches die Teilhabe an Bundesgeldern aus dem Programm «Junge Talente Musik» ermöglicht.
Der Regierungsrat hat die Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens beschlossen. Dieses dauert bis zum 15. Dezember.