"Jedem Kind bringt man bei, Zündhölzchen nicht im Abfalleimer zu entsorgen". Diese Aussage stammt von der Vertretung der Privatklägerschaft, deren Haus Anfang letzten Jahres komplett abbrannte. Die mutmasslich Verantwortliche: eine 66-jährige Reinigungskraft.
Asche in Eimer entsorgt
Sie wollte an jenem Morgen, als sie im Haus arbeitete, die Asche eines Schwedenofens entsorgen, welcher nur wenig vorher noch in Betrieb war. Das Problem: Diese packte sie zusammen mit Papier in einen Metalleimer ohne Deckel, welcher mit einem Plastiksack ausgekleidet war. Nachdem die Angeklagte den besagten Behälter in ein Holzregal stellte, kam es wenig später zum Brand – zumindest so der Vorwurf. Das zu dem Zeitpunkt unbewohnte Haus war bei diesem Brand so stark beschädigt worden, dass es abgerissen werden musste. Der Sachschaden beträgt fast zwei Millionen Franken.
Vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe zeigte sich die Angeklagte nur mässig einsichtig. Sie arbeite schon seit 20 Jahren so. Die Verteidigung suchte andere Gründe für den Vollbrand – unter anderem Brandstiftung durch Drittpersonen oder technische Mängel am älteren Haus. Dies überzeugte das Gericht nicht.
Hohe Schadenssumme erschwert Strafe
Aufgrund der Lebenssituation der Angeklagten verzichtete das Gericht auf eine Zusatzstrafe. Die hohe Summe des Schadens wirke aber erschwerend. Die 66-Jährige ist zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt worden – bei einer Probezeit von zwei Jahren. Sie muss zudem die Gerichtskosten von knapp 5000 Franken tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.