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Hurden
08.08.2023
24.04.2024 11:25 Uhr

Heisse Asche führte zu Brand – Reinigungskraft vor Gericht

Das Haus in Hurden war zwar nicht mehr zu retten, doch Menschen kamen nicht zu Schaden, und auch die Katze überlebte.
Das Haus in Hurden war zwar nicht mehr zu retten, doch Menschen kamen nicht zu Schaden, und auch die Katze überlebte. Bild: Archiv
Zeitweise bis zu 80 Feuerwehrleute standen Anfang März letzten Jahres im Einsatz, als ein Haus in Hurden komplett niederbrannte. Die Beschuldigte stand kürzlich vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe.

"Jedem Kind bringt man bei, Zündhölzchen nicht im Abfalleimer zu entsorgen". Diese Aussage stammt von der Vertretung der Privatklägerschaft, deren Haus Anfang letzten Jahres komplett abbrannte. Die mutmasslich Verantwortliche: eine 66-jährige Reinigungskraft.

Asche in Eimer entsorgt

Sie wollte an jenem Morgen, als sie im Haus arbeitete, die Asche eines Schwedenofens entsorgen, welcher nur wenig vorher noch in Betrieb war. Das Problem: Diese packte sie zusammen mit Papier in einen Metalleimer ohne Deckel, welcher mit einem Plastiksack ausgekleidet war. Nachdem die Angeklagte den besagten Behälter in ein Holzregal stellte, kam es wenig später zum Brand – zumindest so der Vorwurf. Das zu dem Zeitpunkt unbewohnte Haus war bei diesem Brand so stark beschädigt worden, dass es abgerissen werden musste. Der Sachschaden beträgt fast zwei Millionen Franken.

Vor dem Einzelrichter am Bezirksgericht Höfe zeigte sich die Angeklagte nur mässig einsichtig. Sie arbeite schon seit 20 Jahren so. Die Verteidigung suchte andere Gründe für den Vollbrand – unter anderem Brandstiftung durch Drittpersonen oder technische Mängel am älteren Haus. Dies überzeugte das Gericht nicht.

Hohe Schadenssumme erschwert Strafe

Aufgrund der Lebenssituation der Angeklagten verzichtete das Gericht auf eine Zusatzstrafe. Die hohe Summe des Schadens wirke aber erschwerend. Die 66-Jährige ist zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 50 Franken verurteilt worden – bei einer Probezeit von zwei Jahren. Sie muss zudem die Gerichtskosten von knapp 5000 Franken tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Der vollständige Bericht ist im «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 8. August 2023 erschienen. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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Robin Furrer, Redaktion March24 & Höfe24