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04.07.2023
06.07.2023 15:55 Uhr

Acht Monate bedingt für Bernhard Diethelm – Staatsanwaltschaft meldet Berufung an

Bernhard Diethelm, hier an der Pressekonferenz in Schwyz von vergangener Woche.
Bernhard Diethelm, hier an der Pressekonferenz in Schwyz von vergangener Woche. Bild: Stefan Grüter
Das Bezirksgericht Zürich hat den Schwyzer SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Richter sprachen ihn von den schwersten Vorwürfen wie versuchter Vergewaltigung frei.

Das Bezirksgericht Zürich hat SVP-Kantonsrat Bernhard Diethelm zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Richter sprachen ihn von schweren Vorwürfen wie versuchter Vergewaltigung frei. Neben der Freiheitsstrafe sprach das Gericht am Montag eine bedingte Geldstrafe von 120 mal 100 Franken aus. Für beide Strafen gilt eine Probezeit von zwei Jahren. Die Strafen wurden für einfache Körperverletzung und illegale Pornografie ausgesprochen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Wegen Tätlichkeiten muss Diethelm eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Der Klägerin sprachen die Richter eine Genugtuung von 1000 Franken zu. Diethelm buchte die Prostituierte für sadomasochistische Rollenspiele – das Treffen lief anschliessend aus dem Ruder. Das Gericht geht davon aus, dass eine Auseinandersetzung um den Preis der Anlass für den Vorfall war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Update:

Staatsanwaltschaft meldet vorsorglich Berufung an

Der Fall des Schwyzer SVP-Kantonsrats Bernhard Diethelm dürfte auch das Zürcher Obergericht noch beschäftigen. Die zuständige Staatsanwaltschaft will gegen das Urteil des Bezirksgerichts vom Montag vorsorglich Berufung anmelden.

Den endgültigen Entscheid über einen Weiterzug des Falls ans Obergericht werde die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl nach Prüfung der schriftlichen Begründung des Urteils fällen, wie die Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage von Keystone-SDA mitteilte.

 

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Den ausführlichen Bericht zum Gerichtsfall findest du im «March-Anzeiger» und im «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 4. Juli 2023. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

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SDA/March24&Höfe24