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Pfäffikon
03.07.2023
30.06.2023 14:54 Uhr

Eine andere Art von Schnäppchenjagd im «Seedi»

Das Verwaltungsgericht spricht sich für Parkgebühren beim Seedamm-Center aus.
Das Verwaltungsgericht spricht sich für Parkgebühren beim Seedamm-Center aus. Bild: Archiv
Das Bezirksgericht Höfe verurteilt ein serbisches Rentnerpaar fürs Umetikettieren von Preisschildern. Im Prozess hatte die Verteidigung die Staatsanwaltschaft für den Umgang mit Beweisstücken scharf kritisiert. Verurteilt wurde dann aufgrund von Videoaufnahmen.

In diesem Strafprozess am Bezirksgericht Höfe kam es zum Schuldspruch aufgrund eines aufmerksamen Ladendetektivs und von Videoüberwachung. Verurteilt wurde – das noch nicht rechtskräftige Urteil könnte noch ans Kantonsgericht weitergezogen werden – ein seit rund 36 Jahren in der Schweiz lebendes serbisches Rentnerpaar. Den Prozess ausgelöst hatten Ereignisse in einem Warenhaus im Seedamm-Center vom 7. August 2021.

Laut Anklageschrift begab sich das Paar im geschädigten Geschäft in den «Sales-Bereich», wo vergünstigte Ware auf Schnäppchenjäger wartete. Dort wurde von einem Kleiderständer ein reduziertes Kleidungsstück genommen und man begab sich damit zu nicht reduzierten teuren Markenkleidern. Der «Rabatt-Kleber» wurde dann am teuren, regulär angeschriebenen Produkt über die Preisetikette geklebt, um vorzutäuschen, das Markenprodukt werde zum günstigeren Preis verkauft. Schliesslich wurde an der Kasse der manipulierte Preis bezahlt. Rund

170 Markenkleider betroffen

Laut Staatsanwaltschaft hatte das Paar «wissentlich und willentlich Preisetiketten von reduzierten Kleidungsstücken an ungefähr 170 Markenkleidern angebracht». Es waren so viele Produkte, weil die zwei – wie man anhand weiterer Videos feststellte – auch noch in Rapperswil aktiv gewesen waren. Zudem wurden viele weitere Kleidungsstücke bei der Durchsuchung der Wohnung sowie des Autos des Paares beschlagnahmt. Letztlich wurden vor Gericht Delikte behandelt, die sich zwischen 2019 und 2021 zugetragen haben sollen.

Mehrfache Urkundenfälschung

Schliesslich erfolgte eine Verurteilung wegen mehrfachen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung. Unzweifelhaft sei auf Videoaufnahmen zu sehen, wie das Paar gemeinsam vorging, um die Kleidungsstücke unrechtmässig zu Aktionspreisen zu erwerben. Aufgrund des verkürzten Zeitraums wurde das Strafmass jedoch reduziert: Die Frau erhielt eine Geldstrafe von 900 Franken, der jetzige Ex-Mann eine von 1800 Franken. Beide Strafen sind bedingt mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Ferner muss sie Verfahrenskosten von 6377 Franken tragen, er 8117 Franken berappen. Die eigentliche Deliktsumme war mit rund 5000 Franken um einiges tiefer.

 

Martin Mäder, Redaktion March24 & Höfe24