Eine Woche nach der Primarstufe und der Sekundarstufe I startet am Montag auch der ordentliche Präsenzunterricht auf der Sekundarstufe II. Allerdings mit Auflagen, wie das Beispiel des Berufsbildungszentrums BBZ Pfäffikon zeigt. In einem Zehn-Punkte-Programm gibt die Schulleitung den Schülerinnen und Schülern vor, wie sie sich in Corona-Zeiten zu verhalten haben.
Mit eigener Schutzmaske antreten
Auf dem BBZP-Schulareal und in den Schulgebäuden ist das korrekte Tragen einer Schutzmaske mit Mund- und Nasenbedeckung obligatorisch, dies sowohl auf den Gängen als auch beim Betreten, bei Zimmerwechseln und in den Toilettenanlagen. Die Lernenden sind selbst für die Besorgung der Schutzmasken verantwortlich. In den Unterrichtszimmern und Büros kann auf das Tragen einer Schutzmaske verzichtet werden, aber nur, wenn die Schutzbedingungen eingehalten werden können, insbesondere der 1,5-Meter-Abstand. Ist dies nicht der Fall – Gruppenarbeiten, praktische Anleitungen –, muss eine Schutzmaske getragen werden.
Im Hauswirtschafts- und Informatikunterricht sowie in den Fachkursen (zum Beispiel textiles Gestalten, Metall- und Holzbearbeitung) gilt für alle Personen die Schutzmaskenpflicht. «Das BBZP stellt für entsprechende Tätigkeiten vor Ort Schutzmasken zur Verfügung. Die Lehrpersonen beziehen die benötigte Anzahl Schutzmasken in den Depots in den Lehrerzimmern», heisst es dazu im per 10. August verfassten Schutzkonzept. Hinzu kommen die allgemein, vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegebenen Regeln.
Vollständiger Artikel in den Printzeitungen «March-Anzeiger» und «Höfner Volksblatt» zu lesen.