Die Vollzugsorgane kontrollierten 2022 im Rahmen der flankierenden Massnahmen (FlaM) die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 165'845 Personen in 37'134 Unternehmungen, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) am Dienstag mitteilte. Dies seien vier Prozent mehr kontrollierte Unternehmen als noch im Vorjahr.
Die Verstossquote in Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen sank demnach im Vergleich zum Vorjahr von 21 Prozent auf 17 Prozent. Die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) stellten bei Entsandten in Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne hingegen eine Zunahme der Lohnunterbietungen von 13 auf 16 Prozent fest.
Lohn- und Arbeitsbedingungen schützen
Bei den Schweizer Arbeitgebern verblieb die von den TPK festgestellte Lohnunterbietungsquote stabil bei zehn Prozent. Im Bereich der selbständigen Dienstleistungserbringer aus dem EU-/EFTA-Raum wurde über alle Branchen hinweg bei sieben Prozent der Kontrollen eine Scheinselbständigkeit vermutet (Vorjahr: sechs Prozent).
Wie das Seco in der Mitteilung betonte, wandten die Vollzugsorgane bei ihrer Kontrolltätigkeit eine risikobasierte Strategie an. Die auf diese Weise berechneten Quoten von Lohnunterbietungen und von Verstössen gegen die Mindestlöhne seien daher nicht repräsentativ für die Gesamtsituation auf dem Arbeitsmarkt. Ziel der FlaM sei, die Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz zu schützen.
Mehr Schwarzarbeit-Kontrollen
Wie aus der Seco-Mitteilung weiter hervorging, hat auch das Kontrollvolumen betreffend Schwarzarbeit deutlich zugenommen. Die Betriebskontrollen hätten im Vorjahresvergleich um 14 Prozent und die Personenkontrollen um 23 Prozent zugenommen.
Die Kontrollen führten demnach zu 13'147 Verdachtsmomenten. In 3044 Fällen wurden seitens der Spezialbehörden 3044 Sanktionen oder anderweitige Massnahmen an die kantonalen Kontrollorgane zurückgemeldet.