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22.05.2023

Verwaltungsgericht stützt Kiesabbau durch die Kibag

Die Kibag kann weiterhin, bis Ende 2025 den Kiesabbau-Betrieb in Wangen-Nuolen weiterführen.
Die Kibag kann weiterhin, bis Ende 2025 den Kiesabbau-Betrieb in Wangen-Nuolen weiterführen. Bild: zvg
Auch das dritte Fristverlängerungsgesuch der Kibag für den Kiesabbau in Wangen-Nuolen und Tuggen ist rechtens, wie das Verwaltungsgericht kürzlich entschied.

Die Kibag AG betreibt seit Jahrzehnten mehrere Kiesgruben in den Gemeinden Wangen und Tuggen. Die früheren Vereinbarungen, den Kiesabbau bis Ende 1999 zu beenden und die Gruben aufzufüllen und zu rekultivieren, wurden nicht eingehalten. Trotz gerichtlicher Auseinandersetzungen und einem Gang bis vors Bundesgericht konnten zwei Fristverlängerungsanträge der Kibag durchgesetzt werden.

Ende 2019 stellte die Kibag ein drittes Fristverlängerungsgesuch bei der Gemeinde Tuggen, das bis Ende 2025 bestehen sollte.

Gegner müssen zahlen

Die Gegner des Kiesabbaus wehrten sich erneut gegen die Fristverlängerung. Der Fall wurde kürzlich vor dem Verwaltungsgericht behandelt. Dieses wies die Einsprechenden abermals zurück und legte diesen die Verfahrenskosten von 2500 Franken auf.

Zudem haben die Kiesabbau- Gegner die Gemeinden Tuggen und Wangen mit je 900 und die Kibag mit 1800 Franken zu entschädigen.

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Den vollständigen Bericht findest du im «March-Anzeiger» und im «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 22. Mai 2023. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.

Redaktion March24 und Höfe24