Im Jahr 2021 wurden die kantonalen Bestimmungen über die Ergänzungsleistungen (EL) umfassend überarbeitet, unter anderem brachte die Gesetzesreform die Entflechtung von EL und der Pflegefinanzierung. Seither sind die Gemeinden entlastet und ha-ben hier keine Mitfinanzierung mehr zu tragen. Gemäss dem EL-Jahresbericht der Ausgleichskasse Schwyz wurden 2022 im Kanton Ergänzungsleistungen im Umfang von 59,36 Millionen Franken bezogen, dies entspricht einem leichten Rückgang von 3,77 Prozent. Die Reform wirkte sich somit positiv aus.
Geld und Immobilien
10.05.2023
Stabilität durch Reform bei den Ergänzungsleistungen

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zvg
Die Reform bei den Ergänzungsleistungen (EL) im Jahr 2021 bewirkte gemäss dem Jahresbericht 2022 der Ausgleichskasse Schwyz zwar die gewünschten Effekte, doch der Aufwand in der Verwaltung nahm stark zu.
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Der vollständige Bericht wurde im «March-Anzeiger» und im «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 10. Mai 2023 veröffentlicht. Noch kein Abo? Hier gehts zur Bestellung.