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Wangen
04.05.2023

«Nuolen See» zur Vorprüfung eingereicht

Bild: Franz Feldmann, Redaktion March24 & Höfe24
Mit der Teilrevision der Nutzungsplanung «Nuolen See» beabsichtigt die Gemeinde Wangen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklungsvorstellungen im Raum Nuolen zu schaffen.

Vom 14. Dezember 2021 bis 18. März 2022 führte der Gemeinderat Wangen ein öffentliches Informations- und Mitwirkungsverfahren zur Teilnutzungsplanung «Nuolen See» durch. Beim Gemeinderat Wangen gingen in dieser Zeit 15 Eingaben von Privatpersonen sowie zehn Eingaben von Organisationen (politische Parteien, Stiftungen und Vereinen) ein.

Insgesamt seien über 200 Anträge eingegangen. Diese betrafen Anträge, Hinweise und Bemerkungen sowie Fragen zur Teilnutzungsplanung.

Wesentliche Änderungen

Die Behandlung der Einwendungen durch die Gemeinde habe zum Teil weitergehende Abklärungen erfordert, die teilweise in der Zuständigkeit des Kantons lagen (zum Beispiel Waldfestlegungs-, Uferfeststellungs-, Gewässerfeststellungsverfahren). Daher hätten die Behandlung und Beantwortung der Eingaben länger gedauert als ursprünglich vorgesehen. 

Die wesentlichsten Änderungen aufgrund des Informations- und Mitwirkungsverfahrens sind:

  • Auf der grossen Halbinsel wird anstatt einer Landwirtschaftszone neu eine Freihaltezone Nuolen See ausgeschieden.
  • Der Gewässerraum wird durchgehend auf das gesetzliche Minimum von 15 Meter festgelegt.
  • Der Wald wird im Gebiet Seewald grundeigentümerverbindlich festgelegt.
  • Die Uferlinie bei der Bootshalle Seewald wird angepasst, sodass die heutige Bootshalle nicht mehr als Gewässer gilt.
  • Ausserdem wird in der Hunzikerbucht auf Bootsanlegestellen verzichtet.
  • Im Gebiet Nuolen See werden für Bauten weitergehende Gestaltungsanforderungen definiert (Gestaltung Fassaden und Begrünung)
  • Der Yachthafen Kiebitz wird aus der Teilnutzungsplanung «Nuolen See» ausgeklammert, für eine Anpassung gilt die Gestaltungsplanpflicht.
  • Das Instrument der Infrastrukturverträge erhält zum besseren Verständnis einen eigenen Artikel im Baureglement.

Der Gemeinderat Wangen hat die Teilrevision der Nutzungsplanung «Nuolen See» zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Es ist möglich, dass aufgrund der Vorprüfung weitere Anpassungen erforderlich werden. Die bereinigten Unterlagen werden erneut öffentlich aufgelegt. 

Redaktion March24 & Höfe24