Home Region Sport Agenda Schweiz/Ausland Magazin

Einen Heimfall des Kraftwerks Wägital gibt es kaum vorzeitig

Die Energiezentrale Siebnen der AG Kraftwerk Wägital. Unterirdische Druckleitungen führen das Wasser vom Wägital hierhin.
Die Energiezentrale Siebnen der AG Kraftwerk Wägital. Unterirdische Druckleitungen führen das Wasser vom Wägital hierhin. Bild: Lars Morger
Die Konzession zwischen dem Bezirk March und der Axpo sowie der Stadt Zürich für das Kraftwerk Wägital läuft 2040 aus, ab 2025 müsste über einen Heimfall verhandelt werden. Kein Thema ist ein früherer Heimfall.

Angesichts erhöhter Energiepreise ist es noch bedeutender geworden: das Wasserkraftwerk der AG Kraftwerk Wägital, gemeinsam betrieben von der Axpo Holding und der Stadt Zürich. Diese sind wiederum seit 1961 im Rahmen einer Konzessionsvereinbarung Vertragspartnerinnen des Bezirks March. Besagte Konzession für die Nutzung der Wasserkraft im Wägital zur Stromerzeugung hat zwar Gültigkeit bis Ende 2040, dennoch müssen die Axpo und die Stadt Zürich als Konzessionierte im Jahr 2025 deklarieren, wie es mit dem Kraftwerk weitergehen soll. 

Möglicher Heimfall?

Die FDP-Kantonsräten Urs Rhyner (Schindellegi), Josef Schuler (Lachen), Roger Züger (Schübelbach) und Arno Solèr (Altendorf) reichten zu einem möglichen «Heimfall Kraftwerk Wägital» eine Interpellation ein. Sie wollen von der Kantonsregierung unter anderem wissen, wie sie die Möglichkeit eines Heimfalls des Wasserkraftwerks einschätzt. Und ob sie an einem Heimfall interessiert sei. 

Die Interpellanten äussern ausserdem die These, dass die zwischen der Axpo und dem Bezirk March bestehende Vereinbarung «für den privilegierten Strombezug mit garantierten Preisen und Mengen mit der Strommarktliberalisierung für Grossverbraucher im Jahr 2008 hinfällig wurde». Ferner fragen die Interpellanten, wer die Trägerschaft des Kraftwerks sein könnte oder ob die Regierung mit Axpo und Stadt Zürich bezüglich Neukonzessionierung bereits in Kontakt ist. Und auch, ob es der Regierung genügte, wenn «in der neuen Konzession wieder Vorzugskonditionen für den Strompreis der March enthalten sind». Die Antwort des Regierungsrats steht noch aus. Wir haben dennoch bereits bei den Betroffenen, dem Bezirk March und der Axpo nachgefragt. 

Bezirk March will Konzession nur in gegenseitigem Einvernehmen auflösen

Für den Bezirk March antwortet Bezirksammann Paul Baumann. Und er stellt im Zusammenhang mit dem von den Kantonsräten in der Interpellation erwähnten Vertrag zum «privilegierten Strombezug» zugunsten der Verteilwerke klar: «Der Konzessionsvertrag enthält weder garantierte Preise, noch garantierte Mengen. Und auch keine Vorzugskonditionen für die Verteilwerke der March.» Schon vor der Liberalisierung sei es nicht der Fall gewesen, dass man Strom zu den gleichen Preisen wie die Axpo und Stadt Zürich einkaufen konnte, so Baumann.

Und Baumann ergänzt: «Die Wiederverkäufer können den Strom via die Energie March Netze AG (EMNAG) im freien Markt beziehen und sind auch nicht an die Axpo als Lieferantin gebunden.» Zur Bepreisung des Strombezugs führt Baumann aus, dass eine allfällige Wiederverkäufer-Preisabmachung «nach unserer Meinung den Konzessionsvertrag nicht tangiert.»

Auf die Frage, was die Vorstellungen des Bezirks March im Zusammenhang mit einer neuen Konzession wären, findet der Präsident des Märchler Bezirksrats: «Aktuelles Ziel des Bezirksrats ist eine Konzessionierung zur Sicherstellung der regionalen Energieversorgung unter Beteiligung regionaler Partner.» Und gab es schon Kontakte mit den AKW-Eigentümern? Der Bezirksammann bestätigt: «Es fand ein informelles Treffen statt, an dem der zeitliche Horizont aufgezeichnet und das Inter-esse an einem Weiterbetrieb des Kraftwerks sowie einer regionalen Partizipation deponiert wurde.» Schliesslich meinte Baumann zur entscheidenden Frage, ob sich der Bezirk eine vorzeitige Auflösung der Konzession überhaupt vorstellen kann: «Nein, nur im gegenseitigen Einvernehmen.»

Konzessionsnehmer möchten AKW weiterhin halten und betreiben

Für die Axpo antwortete Noël Graber, Mediensprecher bei der Axpo Services AG. Im Zusammenhang mit dem neuen Stromversorgungsgesetz (StromVG) und der daraus resultierenden Liberalisierung sagt er: «Seit der Inkraftsetzung des StromVG ist der Wiederverkäufertarif obsolet und hat auch keinen Einfluss auf die Konzession.» Und was meinen die AKW-Eigentümer zur vorzeitigen Auflösung der Konzession? Noël Graber: «Das ist nicht gewünscht und steht nicht zur Debatte. Die Partner möchten das Kraftwerk weiterhin halten und betreiben.» Obwohl die Meinung des Regierungsrats zur Interpellation noch aussteht, ist davon auszugehen, dass die bestehende Konzession bis zu ihrem ordentlichen Ende am 31.Dezember 2040 unangetastet bleibt. Wie realistisch ein Heimfall dann sein wird, lässt sich heute nur schwer abschätzen.

Martin Mäder, March24&Höfe24