Die Beteiligten an diesem Mückenkrieg sind benachbarte Wohnungseigentümer in einer Stockwerkeigentümerschaft in Pfäffikon. Im Februar 2020 reichte das Paar eine Klage ein und verlangte, dass der Nachbar den Weiher samt Biotop auf seiner Dachterrasse innert 30 Tagen entferne. Dort würden sich nämlich «enorme Stechmückenschwärme » entwickeln, die dann bei wärmeren Temperaturen praktisch jeden Abend kurz vor der Dämmerung auf ihre Terrasse flögen und dort für «übermässige Immissionen » sorgten, führten die Kläger aus. Sie reichten Videoaufnahmen ein, die eine Übermässigkeit in den Jahren 2017 bis 2019 belegen sollten.
Klage abgewiesen
Das Bezirksgericht Höfe wies im Oktober 2020 die Klage ab und bürdete dem Klägerpaar die Kosten von 7000 Franken auf. Zudem sollten diese ihrem Nachbarn 9000 Franken Entschädigung bezahlen. Nach einem gerichtlichen Augenschein kamen die Bezirksrichter zum Schluss, dass die angebliche Plage keine solche sei, dass auf einer Dachterrasse in Pfäffikon mit dem Auftauchen von Mückenschwärmen zu rechnen sei und dass es nicht erwiesen sei, dass die Mücken vom Biotop des Nachbarn stammten. Die ungeliebten Tiere könnten auch von anderen Orten in der Umgebung herkommen.
Damit war das Paar nicht einverstanden, und es zog den Mückenkrieg vor das Kantonsgericht. Dieses aber folgte wesentlich den Argumenten des Bezirksgerichts und wies die Klage ebenso ab. Dies geht aus dem kürzlich veröffentlichten Urteil hervor. Auch die Niederlage vor dem Kantonsgericht vermochte den Mückenkrieg von Pfäffikon nicht zu beenden. Der Fall wurde ans Bundesgericht weitergezogen, das sich nun mit dem Fall beschäftigen muss.