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Pfäffikon
09.04.2023

Reaktion auf richterliche Rüge

Bild: Archiv
Beim Autobahnzubringer Halten ortete das Bundesgericht Mängel in der Planung. Nun soll das bundesrechtswidrige Gesetz angepasst werden.

Mit einer Teilrevision des kantonalen Strassengesetzes soll das Verfahren bei der Planung und Genehmigung von Hauptstrassen neu geordnet werden. Die bisherigen Nutzungsplan- und Projektgenehmigungsverfahren sollen ablauftechnisch zusammengelegt werden. Ausgelöst wurde der Handlungsbedarf durch ein Bundesgerichtsurteil zum vormals geplanten Autobahnzubringer Halten. Neben der Rechtskonformität hofft man durch die Zusammenlegung auch auf eine gewisse Verfahrensbeschleunigung. Im Fall von Beschwerden würde nämlich der Instanzenzug durch die Gerichte auch nur noch einmal offenstehen.

 

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Der vollständige Bericht wurde im «March-Anzeiger» und im «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 6. April 2023 veröffentlicht. Noch kein Abo?  Hier gehts zur Bestellung.

Daniel Koch, Redaktion March24&Höfe24