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Kanton
30.03.2023
29.03.2023 11:21 Uhr

Geringe Strafen für Schwyzer Hundehalter

Nehmen Schwyzer Hundehalter den Haufen ihres Vierbeiners nicht auf und entsorgen ihn samt Säckli ordnungsgemäss im Robidog, können sie von der Polizei mit 50 Franken gebüsst werden.
Nehmen Schwyzer Hundehalter den Haufen ihres Vierbeiners nicht auf und entsorgen ihn samt Säckli ordnungsgemäss im Robidog, können sie von der Polizei mit 50 Franken gebüsst werden. Bild: Silvia Gisler, Redaktion March24 & Höfe24
Wer Hundekot liegen lässt, kann gebüsst werden. Wie tief Hundehalter in die Tasche greifen müssen, ist jedoch kantonal unterschiedlich. Im Tessin wird beispielsweise das Sechsfache vom Schwyzer Bussgeld eingezogen.

 Schwyzer Polizisten dürfen Hundehalter beim «Verstoss gegen die Entfernungs- und Beseitigungspflicht für Hundekot» mit einer Ordnungsbusse von 50 Franken bestrafen. Das Bussgeld, welches Hundehalter selber für mehr als hoch genug empfinden, würde wohl so manch einer gerne erhöhen. Mit diesem tiefen Wert steht Schwyz aber nicht alleine da. Wie eine Umfrage von Betrugstest.com zeigt, müssen Tierhalter in den Städten Zürich, Winterthur und Uster je 60 Franken zahlen, wenn ihr Hund sein grosses Geschäft beim Gassigehen hinterlässt.

300 Franken Busse im Tessin

Eine empfindliche Strafe erwartet Hundehalter beim einmaligen Vergehen in Tessin: 300 Franken müssen sie in Lugano und Bellinzona mindestens zahlen, wenn sie das grosse Geschäft ihres Tieres liegen lassen – Spitzenwert im Vergleich. Den Haufen besser eintüten, sollten Hundebesitzer auch in Genf, wo 280 Franken fällig werden. 

Der grosse Bussgeld-Unterschied war laut dem Schwyzer Sicherheitsdirektor, Regierungsrat Xaver Schuler, noch nie ein Thema. «Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass die Höhe der Bussen aufeinander abgestimmt werden müssen. Bei der Erhöhung einer Busse müssten auch die Höhe anderer Bussen angepasst werden.» Hierzu bräuchte es vorab eine Gesetzesänderung, angestossen durch Kantonsräte oder einen Vorschlag der Regierung. Geplant sei nichts.

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Der vollständige Bericht wurde im «March-Anzeiger» und im «Höfner Volksblatt» in der Ausgabe vom 27. März 2023 veröffentlicht. Noch kein Abo?  Hier gehts zur Bestellung.

Silvia Gisler, Redaktion March24 & Höfe24