Das Verdikt am 12. März war klar: Wollerau lehnte die zweite Pluralinitiative gegen das Dorf- und Bildungs zentrum Wollerau (DBZW) mit fast einer Dreiviertelmehrheit ab. Das Besondere daran: Es war bereits die dritte Abstimmung, die praktisch über Sein oder Nichtsein des DBZW entschied. Und jedes Mal obsiegte die Gemeinde: 2016 wurde dem Verpflichtungskredit zugestimmt, 2019 die erste Pluralinitiative abgelehnt, aktuell nun die zweite. Juristisch gesehen lief alles korrekt ab, aus demokratie-politischer Sicht ist das Vorgehen der Gegner zumindest fraglich. Kann es denn sein, dass ein vom Volk bestätigtes Projekt immer wieder in Frage gestellt wird, indem abwechselnd Einsprachen und Pluralinitiativen lanciert werden?
«Zwängereien verhindern»
Nein, sagte sich der Gemeinderat Wollerau schon Anfang 2022, als er die zweite Pluralinitiative für ungültig erklärte. Allerdings pfiff ihn das Verwaltungsgericht zurück, weshalb es überhaupt zur Abstimmung vom 12. März kam. Nun aber teilt Thomas Grieder, Wolle rauer Kantonsrat FDP. Die Liberalen, das in einem Kommentar in dieser Zeitung befürchtete Szenario, dass das DBZW auf den St. Nimmerleins-Tag verschoben werden könnte, selbst wenn das Stimmvolk immer und immer wieder Ja zum Projekt sagt. Deshalb will Grieder per Postulat das Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) so anpassen, dass diese Verhinderungstaktik nicht mehr möglich sein wird.