Ende September 2021 kam es auf der Schindellegistrasse in Pfäffikon zu einem Unfall. Eine heute 76-jährige Frau erfasste bei einem Fussgängerstreifen mit ihrem Auto ein Mädchen, das auf dem Trotinett unterwegs war. Laut Strafbefehl war die Rentnerin etwa 25 Meter weitergefahren, wobei das zehnjährige Mädchen nach etwa 14 Metern von der Motorhaube auf die Strasse stürzte.
Fahrlässige Körperverletzung
Für die Staatsanwältin ist klar, dass die Rentnerin «zu spät und falsch reagiert hat». Und: Ein Medikament habe ihre Konzentration beeinträchtigt. Ausserdem kann sie nicht verstehen, warum sich die Beschuldigte bis heute nicht bei der Familie entschuldigt habe – die Angeklagte Höfnerin wehrte sich gegen die Vorwürfe. Schliesslich wurde sie aber wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 40 Tagessätzen à 50 Franken bestraft. Auf eine Busse werde aber aufgrund ihrer knappen finanziellen Verhältnisse verzichtet, teilt das Gericht mit.