Mit einem Golfschläger attackierte ein Kroate im März 2022 auf einer Baustelle in Pfäffikon seinen ehemaligen Chef. Der Schlag konnte abgewendet werden, weil Mitarbeiter beherzt eingriffen. Der Kroate wurde festgenommen.
Vor Gericht wurde nun der Fall verhandelt. Vom Staatsanwalt wurde der heute 29-Jährige im Hauptanklagepunkt der versuchten vorsätzlichen Tötung angeklagt.
Hatte Schulden beim Chef
Der Mann hatte von seinem früheren Chef ein Darlehen von 20'000 Franken erhalten. 5'000 Franken bezahlte er zurück. Als er unregelmässig zur Arbeit erschien und vom Chef deswegen gerügt wurde, kündigte er die Stelle.
Da es mit der Rückzahlung haperte, leitete der ehemalige Chef die Betreibung ein. Das war für den dreifach vorbestraften Beschuldigten zu viel. In Rage ging er an jenem Dienstag im März 2022 auf den früheren Chef los.
Sich auf längeren Gefängnisaufenthalt vorbereitet
Laut Staatsanwalt hatte sich der Angeklagte vor der Tat auf einen längeren Gefängnisaufenthalt vorbereitet. Er habe einen gepackten Koffer sowie seinen Reisepass mitgenommen. Den Polizisten, die ihn festnahmen, habe er gesagt: «Nehmt ihr mich nicht fest, werde ich wieder versuchen, ihn umzubringen.»
Weil er ein Firmenfahrzeug beschädigt hatte und ein gefälschtes Berufsdiplom vorwies, obwohl er keine Lehre abgeschlossen hatte, klagte ihn der Staatsanwalt auch der Sachbeschädigung sowie der Fälschung von Ausweisen an.
Der Rechtsvertreter des Opfers verlangte Schadenersatz und Genugtuung von total über 8000 Franken. Sein Mandant, der damals lediglich am Unterarm leicht verletzt worden war, leide mehrmals täglich unter Panikattacken.
Fünf Jahre Gefängnis
Das Strafgericht verurteilte den Mann wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Sachbeschädigung und Fälschung von Ausweisen. Es bestrafte den Beschuldigten zu einer unbedingten fünfjährigen Freiheitsstrafe sowie einer auf drei Jahre bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Franken (wegen der Ausweisfälschung).
Schliesslich wird der Kroate nach Abbüssung der Freiheitsstrafe für zehn Jahre des Landes verwiesen.