Das Obergericht verurteilte die 59-jährige ehemalige UBS-Sekretärin wegen Veruntreuung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. Es verpflichtete die Frau ausserdem dazu, der UBS 716'290 Franken zurückzuzahlen.
Dabei handelt es sich um jene Ausgaben, bei denen das Gericht zum Schluss kam, dass sie wirklich «unrechtmässig» waren. Für die UBS ist das jedoch eine Niederlage, denn sie forderte 1,4 Millionen Franken.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus der Million, welche die Frau zwischen 2003 und 2010 verprasste, und dazu 400'000 Franken Zins seit 2010. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Allerdings wäre es dann bereits das zweite Mal, dass sich die Lausanner Richter mit der Ex-Chefsekretärin beschäftigen müssten. In der ersten Runde kam das Bundesgericht zum Schluss, dass die Schweizerin wegen mehrfacher Veruntreuung verurteilt werden soll – dies nachdem Bezirks- und Obergericht sie freigesprochen hatten. Das Bundesgericht schickte den Fall deshalb nach Zürich zurück.